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News: Aufenthalte zur Weihnachtszeit und Silvester auf Juist

Beigetragen von JNN am 23. Dez 2020 - 17:48 Uhr

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Nach der Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 gültig bis zum 10. Januar 2021 sind Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt. Besuche von Verwandten sind grundsätzlich möglich. Auch hier gelten die Kontaktregelungen. Allerdings wird in der Verordnung darauf hingewiesen, dass private Reisen und Besuche vermieden werden sollen.

Auch die Besitzer von Zweitwohnungen dürfen ihr Eigentum auf Juist besuchen. Sie können Verwandte dort empfangen. Allerdings nur mit bis zu vier Personen aus dem engsten Familienkreis im Zeitraum 24.12. bis 26.12.2020. Auch für Silvester ist eine Unterkunft zulässig, allerdings nur gemeinsam mit einem zusätzlichen Haushalt bzw. Angehörige bis maximal fünf Personen. Zu Silvester gilt weiterhin die Fünf-Personen-Regel. Für die andere Zeit gilt ebenfalls die Fünf-Person-Regel. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden grundsätzlich nicht eingerechnet.

Die Inselgemeinde Juist wird die Zulässigkeit der Inselaufenthalte kontrollieren. Aus diesem Grund hat sie ein Kontaktformular entwickelt. Dieses Kontaktformular soll ausgefüllt und während des Aufenthaltes auf der Insel bei sich getragen werden. Damit werden Kontrollen für alle leichter und bequemer. Sie finden das Formular zu Download unter juist.de. Das Kontaktformular wird auch bei der Ankunft am Hafen ausgegeben.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-186686.html und www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/reisen-und-tourismus-antwor-ten-auf-haufig-gestellte-fragen-186671.html.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, ein gutes neues Jahr und vor allem Gesundheit.

TEXT: GEMEINDE- und KURVERWALTUNG JUIST/JUISTER INSELPOST

Unser Foto zeigt die kleine „Frisia XI“, die seit dem Beherbergungsverbot Anfang November als Hauptschiff im Juistverkehr eingesetzt wird und meistens auch ausreichend ist.
JNN-FOTO: STEFAN ERDMANN