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News: Juister Betriebe vergeben Martinigeschenke ohne Singen
Der Landrat und die Bürgermeister des Landkreises Aurich empfehlen in diesem Jahr auf das traditionelle Martinisingen zu verzichten. Die Rathäuser im Landkreis Aurich werden für Martinisänger nicht geöffnet sein. Es liegt aber keine rechtliche Handhabe vor, das Martinisingen zu verbieten, wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden.
Hierfür sind die Vorgaben zur Kontaktreduzierung einzuhalten. So müssen Personen, die nicht verwandt sind oder in einem Hausstand leben, mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten, ansonsten gilt die Maskenpflicht für alle, die älter als sechs Jahre sind. Auf Singen soll bitte verzichtet werden, ansonsten muss der Mindestabstand auf 2 Meter ausgeweitet werden. Die Gruppen sollten möglichst klein gehalten werden und auf keinen Fall 10 Personen und mehr betragen. Auch die Hygieneregeln müssen beachtet werden. Die Kinder sollten sich die Hände desinfizieren können.
Einige Juister Betriebe haben uns mitgeteilt, dass sie draußen vor der Tür Martinigeschenke zur selbständigen Mitnahme der Kinder vorbereiten werden. Auf das Betreten der Innenräume und das Singen kann so verzichtet werden und die Kinder können dennoch Geschenke erhalten.
Wir wünschen allen einen schönen Martinitag.
TEXT: INSELGEMEINDE JUIST