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News: Nist- und Brutzeit der Vögel beginnt
Der 1. März ist ein ganz besonderes Datum für den Pflege- und Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern. Denn laut Bundesnaturschutzgesetz beginnt nun die Nist- und Brutzeit für Vögel. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und Schnittmaßnahmen im öffentlichen Raum daher nicht erlaubt, um die Gefiederten nicht beim Nestbau oder bei ihrem Brutgeschäft zu stören.
Von dieser Schonzeit sind alle Bäume, Sträucher, Hecken und weitere Gehölze unabhängig vom Standort betroffen. Doch Ausnahmen bilden insbesondere schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen lediglich der jährliche Zuwachs entfernt wird.
In diesem Zeitraum bieten Gebüsche einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden darin eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück.
TEXT: NABU NIEDERSACHSEN
FOTO: FREDERIK SCHAWALLER