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News: Für positive Testergebnisse gibt es auf Juist keinen Plan

Beigetragen von S.Erdmann am 14. Dez 2021 - 11:01 Uhr

Nachdem gestern die neuen Verordnungen und Regeln im Hinblick auf die Corona-Pandemie bekannt gemacht wurden, haben wir – wie angekündigt – bei der Verwaltung nachgefragt, was der Vermieter zu tun hat, wenn er tatsächlich selbst seine Gäste testet und dieser Test positiv ausfällt. Das Ergebnis war ziemlich ernüchternd.

Zwar besagt die Regelung, dass der Vermieter seine Gäste selbst testen kann, bevor er diese ins Haus lässt, aber in der Praxis dürfte das kaum vorkommen. „Die Regelung hat mit der Anreise nichts zu tun. Die Reederei fährt nach meinen Erkenntnissen nach 3G“, so Thomas Vodde auf unsere Nachfrage.

Ratlosigkeit indes, wenn ein solcher Test einen Verdacht auf Corona ergibt. „Hierauf gibt die Verordnung leider keine Antwort,“ so Vodde. Und weiter heißt es: „Bei einem positiven Test muss das nach meiner Meinung dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Wie es dann weitergeht, weiß ich leider nicht.“

Auch wenn Niedersachsen jetzt in einem Impf- und Testchaos versinkt, viele Regelungen zum Teil schlichtweg als Blödsinn bezeichnet werden können (gerade heute Morgen hat Regierungssprecherin Anke Pörksen im NDR erklärt, dass innerhalb der Familien bei Treffen von mehr als zehn Personen die Familienmitglieder sich unter Aufsicht eines anderen Familienmitgliedes selbst testen können), kann man Gewerbetreibenden nur raten, sich an diese Bestimmungen zu halten und z.B. keine Gäste ohne entsprechenden Test aufzunehmen, egal wo diese dann die Nacht auf der Insel bleiben. Hierauf weist die „Allgemeine Hotel- und Gaststätten-Zeitung“ aus Stuttgart als größtes Organ der Branche aktuell hin. Die AHGZ schreibt dazu wörtlich: „Ob 2G oder 2G plus: Gastronomen, Hoteliers und Veranstalter tun gut daran, die vorgegebenen Kontrollen zur Umsetzung der Ge- oder Verbote im Rahmen der Corona-Notfallverordnung einzuhalten. Wer gegen geltende Beschränkungen des Infektionsschutzgesetzes verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern bis zu 25.000 Euro und sogar mit Freiheitsstrafen rechnen.“