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Nationalparkverwaltung: Die Brutzeit in den Wattenmeer-Nationalparken hat begonnen
Mit zwei bis drei Wochen Verspätung hat in den drei Wattenmeer-Nationalparken in Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein die Brutzeit der Vögel begonnen. Sie suchen jetzt geeignete Plätze, an denen sie möglichst frei von Störungen brüten und die Jungen großziehen können. Küstenseeschwalben und Lachmöwen balzen am Eidersperrwerk, Austernfischer trillern auf Neuwerk und Zwerg- und Brandseeschwalben sind auf den Ostfriesischen Inseln mit der Gründung der Brutkolonien beschäftigt.
Insgesamt brüten fast 190.000 Paare Küstenvögel von mehr als 30 Arten in den deutschen Wattenmeer-Schutzgebieten. Nach der Eiablage dauert es etwa drei Wochen, bis die Küken schlüpfen und anschließend bis zu vier Wochen, bis sie flügge sind. In dieser Zeit ist besonders behutsames Verhalten in den Nationalparken und im Weltnaturerbe Wattenmeer nötig. Die Vögel nehmen alles Unbekannte, was sich in Nestnähe bewegt, als Bedrohung wahr. Bei Gefahr verlassen die Eltern das Nest, um sich in Sicherheit zu bringen oder den Feind vom Nachwuchs wegzulocken. Bis sie zurückkehren, sind Eier bzw. Küken ohne Schutz vor Kälte, Hitze oder Nesträubern.
Um die Vögel zu schützen, gelten bestimmte Vorschriften. Anlässlich des Brutbeginns möchten die Nationalparkverwaltungen für das schleswig-holsteinische, niedersächsische und hamburgische Wattenmeer eindringlich daran erinnern, damit keine Verstöße geahndet werden müssen.
Die zugelassenen und markierten Wege dürfen nicht verlassen werden und die Brutgebietsmarkierungen müssen beachtet werden. Die Anleinpflicht für Hunde gilt in den Nationalparken ganzjährig.
Als Bodenbrüter in einer offenen Landschaft haben es See- und Küstenvögel von Natur aus schwer. Harsche Wetterbedingungen und auch hoch auflaufende Gezeiten setzen ihnen zu. So nehmen die Bestände vieler Vogelarten seit Jahrzehnten ab. Bei Austernfischern, Säbelschnäblern und Küstenseeschwalben hat sich der negative Trend in den letzten zehn Jahren sogar noch verschärft. Zum Erhalt der Arten ist es unabdingbar, die Schutzvorschriften in den Nationalparken zu respektieren.
Foto: Stock / LKN-SH