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News: Baustopp im Sommer bleibt

Beigetragen von JNN am 27. Feb 2011 - 23:07 Uhr

Der Feststellung des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass die Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Juist null und nichtig sei, hat das niedersächsische Umweltministerium jetzt entschieden widersprochen.

In einem elfseitigen Gutachten wurde der Gemeinde inzwischen mitgeteilt, dass nach Ansicht des Landes keine landesrechtliche Ermächtigung erforderlich ist, denn die Juister Gefahrenabwehrverordnung werde durch das Niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) abgesichert. "Der Gesetzgeber sieht keinen Handlungsbedarf", betonte der Juister Bürgermeiser Dietmar Patron. Das bedeutet, dass der sommerliche Baustopp rechtens ist. Die Bausaison endet wie gewohnt am 30. April. "Die Rechtsunsicherheit ist durch die Äußerungen des Gesetzgebers genonmen worden", atmet Patron auf.

Der Juister Verwaltungsausschuss hatte im November 2010 dem Landtagspräsidenten Hermann Dinkla und Umweltminister Hans-Heinrich Sander in dieser Angelegenheit einen Besuch abgestattet.

Quelle: Ostfriesischer Kurier vom 25. Februar 2011