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Aus der Region: Niedersächsische Landesregierung stellt geplante Lockerungen vor

Beigetragen von JNN am 04. Mai 2021 - 17:55 Uhr

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Die Nds. Landesregierung hat heute die geplanten Lockerungen der gegenwärtigen Corona-Beschränkungen vorgestellt. Diese kommen für Kommunen mit stabilen Inzidenzen von unter 100 in Betracht, so dass die Bundesnotbremse nicht greift. Dies betrifft aktuell zwei Drittel der niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte.

Ministerpräsident Stephan Weil erläuterte, dass sich die Landesregierung bei der künftigen Nds. Corona-Verordnung an folgenden Leitlinien orientieren wird:

- Geimpfte und negativ getestete sollen gleich behandelt werden

- Es gilt der Grundsatz „Draußen vor Drinnen“

- Testen, Testen, Testen

- Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen

Dabei werde man sich an dem Verfahren vor einem Jahr orientieren und stufenweise vorgehen. Man werde alle Bereiche in den Blick nehmen und innerhalb der unterschiedlichen Sektoren vorsichtig und stufenweise vorgehen. In diesem Zusammenhang kündigte der Ministerpräsident an, den sog. Stufenplan in nächster Zeit noch einmal zu aktualisieren. Die vom Bundesrecht vorgegebenen Spielräume sollen vorsichtig genutzt werden.

Bei Inzidenzen von über 100 befänden sich die Kommune nach wie vor im Lockdown. Unterhalb dieser Schwelle sollen die unterschiedlichen Lockerungen einhergehen mit einem engen Korsett von Sicherungsmaßnahmen.

Kindern soll Kontaktsport mit maximal 30 Kindern ermöglicht werden. Beim Erwachsenensport sollen kontaktfreie Angebote für Erwachsene unter bestimmten Einschränkungen (10 Quadratmeter pro Person, Abstand und negativer Bescheinigung über Corona-Tests) ermöglicht werden.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann erläuterte die geplanten Öffnungsschritte für die Wirtschaft. Niedersachsen werde sichere Perspektiven eröffnen, ohne Unsicherheiten zu schaffen. Im Einzelnen wurden die folgenden Maßnahmen benannt:

- Der Einzelhandel soll vollständig öffnen, und zwar ohne Terminvereinbarung bei Einhaltung strenger Regeln hinsichtlich Zugangsbeschränkungen und Kontaktnachverfolgung. Es muss ein qualifizierter negativer Testnachweis oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.

- Im Bereich Tourismus soll eine Öffnung unter Auflagen und strengen Hygienekonzepten sowie Kapazitätsbeschränkungen erfolgen. Hotels, Jugendherbergen sowie Campingplätze dürfen bis maximal 60 Prozent belegt werden.

- Bei Ferienwohnungen und -häusern werden Wiederbelegungssperren eingeführt. Es gilt eine Landeskinderregelung, d.h. es dürfen nur Personen mit Erst- bzw. Zweitwohnsitz in Niedersachsen beherbergt werden.

- Auch im Bereich der Gastronomie soll es Lockerungen geben. Zunächst darf die Außengastronomie öffnen, und zwar bei Einhaltung eines strengen Hygienekonzepts insbesondere unter Wahrung des Abstandsgebotes. Es soll eine Sperrstunde (23:00 Uhr) eingeführt werden.

- In etwa zwei Wochen soll die Innengastronomie folgen mit einer Kapazitätsauslastung bis maximal 50 Prozent und ebenso strengen Hygienekonzepten.

- Außen-Freizeitangebote (Zoos, Freizeitparks, Minigolfanlagen usw.) sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent öffnen dürfen mit strengen Hygienekonzepten und Impf- bzw. Testnachweisen.

- Im Bereich Kultur sollen Sitzveranstaltungen im Außenbereich ermöglicht werden. Kultusminister Grant-Hendrik Tonne erläuterte für den Bildungsbereich, dass so viel Präsenzunterricht wie möglich bei maximalem Schutz ermöglicht werden soll. Kindertagesstätten und Schulen sollen bis Inzidenzen von 165 offengehalten werden. Bis zu diesem Wert soll in Kindertagesstätten das Szenario B gelten, also Betreuung in festen Gruppen und Räumen, also keine Durchmischung der Gruppen.

- Auch in Schulen soll bis zur Inzidenz von 165 Präsenzunterricht im Szenario B stattfinden, also im Wechselmodell mit geteilten Gruppen. In den Sekundarbereichen I und II sollen also gleiche Beschulungsvoraussetzungen gelten. Diese Schritte seien notwendig, aber auch verantwortbar. Besonders unterstützt werden soll dort, wo besonderer Bedarf besteht. Man werde deshalb ein besonderes Augenmerk auf Förderschulen und Abschlussklassen (künftig auch Jahrgang 12) legen. Diese bleiben unabhängig von der Inzidenz im Szenario B offen.

TEXT: PRESSEMITTEILUNG NIEDERSÄCHSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND/OLIVER KAMLAGE