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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Empfehlung für den Umgang mit einem Corona-Positivtest

Beigetragen von JNN am 21. Dez 2021 - 13:20 Uhr

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Aufgrund des JNN-Beitrages „Für positive Testergebnisse gibt es auf Juist keinen Plan“ hat sich Bürgermeister Dr. Tjark Georges nochmal der Sache angenommen und sich darüber mit dem Landkreis abgestimmt, was genau zu tun ist. Unter „Weiterlesen“ finden sie diese sicher nicht unwichtigen Informationen.

Nach aktueller Coronavirus-Testverordnung des Bundes können Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie die beauftragten Schnelltestzentren einen Schnelltest (PoC) durchführen und dokumentieren.

Durch die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ist außerdem festgelegt, dass auch in Anwesenheit von autorisierten Personen, das sind Personen, die den Schutzmaßnahmen der Verordnung unterworfen sind, ein Selbsttest durchgeführt werden kann. Dies wäre der Fall, wenn ein Gast ohne Testnachweis eine Gaststätte besuchen oder in seine Beherbergung einziehen möchte. Der Gastgeber ist jedoch nicht verpflichtet, die Selbsttests unter Aufsicht anzubieten, und kann somit diese Möglichkeit ausschließen. Das gleiche gilt für die Bereitstellung von Testkits. All das obliegt dem zu Testenden, eine Verpflichtung zum Vorhalten von Selbsttests durch die Gastgeber besteht nicht. Somit ist jeder Betroffene bestens vorbereitet, wenn er vor der Anreise einen Schnelltest absolviert, der 24 Stunden gültig ist. Auf Juist bietet das Testcenter im Dorfgemeinschaftshaus ausreichend Kapazitäten, die online gebucht werden können.

Im Falle eines positiven Testergebnisses oder wenn eindeutige Symptome auftreten, tritt die niedersächsische Absonderungsverordnung in Kraft. Diese Landesverordnung regelt, dass der positiv Getestete sich unverzüglich absondert, persönliche Kontakte einstellt, eine Kontaktliste (Name, Adresse, Telefon) erstellt, mit den Personen, zu denen in den letzten zwei Tagen oder seit Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand (einschließlich der Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt leben). Der Betroffene informiert das für ihn zuständige Gesundheitsamt („Heimatgesundheitsamt“!!!) und die Kontaktpersonen über die festgestellte bzw. mögliche Infektion. Es muss schnellstens ein PCR-Test veranlasst werden. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt entscheiden, dass die betroffenen Personen unter Berücksichtigung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen die Heimreise antreten und sich dort einem PCR-Test unterziehen. Details siehe unter https://www.niedersachsen.de/download/176037.

Für alle Fälle können Sie auch die Hotline des Landkreises Aurich unter 04941/16-1616 oder des Landes Niedersachsen 0511/120-6000 nutzen.

Unsere Empfehlung: Halten Sie die vorbeugenden Maßnahmen (AHA Regeln) ein, lassen Sie sich Erstimpfen oder Boostern und bleiben Sie gesund !!!.

Quellennachweis: Dieser Beitrag wurde durch die Gemeinde Juist in Abstimmung mit dem Landkreis Aurich erstellt.