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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Urlaub über Jahreswechsel von starken Einschränkungen geprägt

Beigetragen von JNN am 13. Dez 2021 - 19:45 Uhr

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Es gibt seit gestern wieder neue Regeln zur Corona-Verordnung in Niedersachsen. Die Gemeindeverwaltung hat die wichtigsten Änderungen sowie die Verfahrensweise während der Weihnachtsferien zusammen getragen. Sie finden dieses unter „Weiterlesen“.

Das Corona-Testzentrum im Dorfgemeinschaftshaus wird auch an den Feiertagen zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

24.12.2021 von 08.00 - 11.00 Uhr  
25.12.2021 von 12.00 - 14.00 Uhr
26.12.2021 von 12.00 - 14.00 Uhr
31.12.2021 von 10.00 - 14.00 Uhr
01.01.2022 von 10.00 - 14.00 Uhr.

Darüber hinaus können sich Ihre Gäste in Ihrer Gegenwart mit einem zugelassenen Selbsttest testen. Dies muss vor dem Betreten Ihrer Einrichtung geschehen. Dem Gast ist auf Verlangen das Ergebnis und der Zeitpunkt der Testung zu bescheinigen. Die Bescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse der getesteten Person, Name und Hersteller des Tests, Testdatum und Testuhrzeit, Name und Firma der beaufsichtigenden Person sowie Testart und Testergebnis enthalten. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier https://www.juist.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDFs/Corona/Sonstiges/NDS_Testbescheinigung_Formular.pdf.

(Anmerkung der Redaktion: Da diese Info schon heute Nachmittag an die Vermieter versandt wurde, hat JNN bereits zwei Anfragen bekommen, ob das bedeutet, dass am Schiff keine Kontrollen mehr vor der Abreise in Norddeich vorgenommen werden. Eine weitere wichtige Frage ist, wie die Vermieter mit ihren Gästen zu verfahren haben, wenn der Test positiv ausfallen sollte. Wir haben diese Fragen an die Gemeindeverwaltung gegeben und werden die Antworten dann hier ebenfalls einstellen.)
  
Seit dem gestrigen Tag gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Wie bisher gilt in vielen Bereichen die Maskenpflicht (FFP2), Abstandsregelungen, Hygienekonzepte und die Dokumentation der Kontaktdaten. Aus diesem Grund werden sie im Folgenden nicht mehr aufgeführt. Sofern eine Testpflicht vorgeschrieben ist, entfällt diese bei dreimal geimpften Personen (Booster-Impfung) und Genesenen mit einer "Durchbruchinfektion" nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung.

Neue Regelungen nach der Corona-Verordnung vom 12.11.2021:

Vermietbetriebe ab der Warnstufe 2:

► 2G+-Regel

► Test bei Anreise und 2x pro Woche

►  Der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung ist nicht notwendig, wenn nicht mehr als 70 % der Kapazität genutzt werden.

Gastronomie ab der Warnstufe 2:

► 2G+-Regel

► Der zusätzliche Nachweis über eine negative Testung ist nicht notwendig, wenn nicht mehr als 70 % der Kapazität des Gastronomiebetriebs genutzt werden.

► draußen gilt die 2G-Regel

Einzelhandel ab der Warnstufe 1:

► 2G-Regel.

Ausgenommen davon sind:
- Lebensmitteln inkl. Getränkehandel
- Apotheke
- Optiker
- Drogerie
- Blumenhandel
- Zeitschriftenhandel
- Fahrradverleih.

(Ein Schild zur 2G-Regel im Einzelhandel finden Sie hier https://www.juist.de/fileadmin/Mediendatenbank/PDFs/Corona/Plakate_-_Schilder/2G-Regel-Einzelhandel.pdf)

TöwerVital mit Meerwasser-Erlebnisbad, Sauna & Fitness-Studio ab der Warnstufe 2:

► 2G+-Regel

► Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus, gilt nicht beim Schwimmen, Saunieren und bei Betätigen an den Geräten im Fitness-Studio

Veranstaltungen und Haus des Kurgastes ab Warnstufe 2:

► 2G-Regel, da die Auslastung der Räume auf unter 70 % der Raumkapazität beschränkt wird.

► Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus während der gesamten Veranstaltung.

Körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseur, medizinische Anwendungen usw. ab der Warnstufe 2:

► 3G-Regel

Tourist-Information:

► Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus.

Weihnachts- und Neujahrruhe:

Im Rahmen der Weihnachts- und Neujahrruhe gelten vom 24. Dezember 2021 bis einschließlich 02. Januar 2022 in Niedersachsen unabhängig von den Warnstufen die verschärften Maßnahmen der Warnstufe 3. Das bedeutet:

► Anwendung der 2G+-Regeln in nahezu allen Lebensbereichen

► Reduzierung der Kontakte auf
     - maximal 25 (geimpfte oder genesene) Personen drinnen
     - maximal 50 (geimpfte oder genesene) Personen draußen

► Kontakte für ungeimpfte Personen sind reduziert auf maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.

Silvester und Neujahr:

Verboten sind:

► bundesweit der Verkauf von Feuerwerksartikeln mit Ausnahme von Kleinfeuerwerk.

► in der Zeit 31. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 1. Januar 2022 das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Der Landkreis Aurich legte durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen fest. Dies wird voraussichtlich nach Absprache mit der Kommune geschehen. Sie werden informiert.

► in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 21.00 Uhr bis zum 1. Januar 2022, 7.00 Uhr das Mitführen von Feuerwerkskörpern in oben genannten Bereichen. Der Landkreis Aurich legte durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen fest. Dies wird ebenfalls voraussichtlich nach Absprache mit der Kommune geschehen.

► das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit.

► am 31. Dezember 2021 und am 1. Januar 2022 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit. Es darf sich jede Person in der Öffentlichkeit außerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen, die dem eigenen oder einem weiteren Haushalt angehören, insgesamt aber mit nicht mehr als fünf Personen aufhalten, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahren nicht einzurechnen sind. 

Weitere Informationen und Schilder zur freien Nutzung finden Sie unter https://www.juist.de/suchen-buchen/aktuelles-mit-webcam-wetter-gezeiten-badezeiten/vermieter-aktuelle-informationen-zum-coronavirus/
Alle Informationen ohne rechtliche Gewähr.

TEXT: GEMEINDEVERWALTUNG JUIST/THOMAS VODDE