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Rat und Verwaltung: Ab Mittwoch weitere Einschränkungen infolge der Warnstufe 2

Beigetragen von JNN am 29. Nov 2021 - 21:45 Uhr

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Der Landkreis Aurich hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Dezember 2021 die Warnstufe 2 gilt. Thomas Vodde von der Inselgemeinde hat wieder eine Zusammenstellung gemacht, was das bedeutet. Diese Infos finden Sie unter „Weiterlesen“

Aus der Warnstufe 2 ergeben sich nachfolgende Einschränkungen:

► für die Gastronomie:

- 2G+ in Innenräumen
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus bis zum Sitzplatz im Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Kontaktdaten.

► für Vermietbetriebe:

- 2G+
- Test bei Anreise und 2x wöchentlich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus in den Innenbereichen
- Kontaktdaten.

► für körpernahe Dienstleistungen:

- 2G+
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus
- Kontaktdaten.

► Sport:

- 2G+ in Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus außer beim Sporttreiben
- Kontaktdaten bei Schwimmbädern, Sauna, Fitness-Studio.

► Veranstaltungen:

- 2G+ in Innenbereich
- 2G im Außenbereich
- Maskenpflicht mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus auch beim Sitzen
- Kontaktdaten.  

Alle Informationen ohne rechtliche Gewähr.

Weitere Informationen finden Sie auf juist.de und auf
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.

Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-undAntworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980fe8d076006499bodyText3.
 

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