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Rat und Verwaltung: Für Ungeimpfte wird es nun eng in Innenräumen

Beigetragen von JNN am 24. Nov 2021 - 17:44 Uhr

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Mit dem heutigen Tag gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. In dieser Verordnung wird landesweit die Warnstufe 1 festgestellt. Daraus ergeben sich – abgesehen von den hier auf JNN bereits erwähnten Veränderungen im Schiffs- und Flugverkehr – einige Änderungen. Diese hat die Kurverwaltung einmal zusammengefasst, Sie finden diese unter „Weiterlesen.

Aus der neuen Corona-Verordnung und der dadurch landesweit festgestellten Warnstufe I ergeben sich

► für die Gastronomie:
- 2G in Innenräumen
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
- Kontaktdaten.

► für Vermietbetriebe:
- 2G in Innenbereich
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht im Innenbereich um Sitzplatz
- Kontaktdaten.

► für körpernahe Dienstleistungen:
- 2G in Innenbereich
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht im Innenbereich
- Kontaktdaten.

► Sport:
- 2G in Innenbereich
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht außer beim Sportreiben
- Kontaktdaten bei Schwimmbädern, Sauna, Fitness-Studio.

► Veranstaltungen:
- 2G in Innenbereich
- 3G im Außenbereich
- Maskenpflicht im Innenbereich bis zum Sitzplatz
- Kontaktdaten.

Die neue Verordnung endet am 22. Dezember 2022.

Weitere Informationen auf juist.de und auf https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.

Informationen zum Infektionsschutzgesetz finden Sie hier https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html#doc89168596-e024-487b-980f-e8d076006499bodyText3.

TEXT: KURVERWALTUNG JUIST/THOMAS VODDE