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Aus der Region: Ostfriesische Inseln erhalten höhere Wohngeld-Mietenstufe
Der Bundesrat hat am (gestrigen) Freitag der Erhöhung der Wohngeld-Mietenstufe auf den Inseln ohne Festlandanschluss zugestimmt. „Dies ist eine gute Nachricht für alle Wohngeldempfangenden auf dem Ostfriesischen Inseln", so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Damit erfüllt der Bund endlich eine Forderung, die wir als Niedersachsen seit Jahren immer wieder gestellt haben."
Das Mietenniveau auf den Ostfriesischen Inseln liegt erheblich höher als in den zugehörigen Landkreisen. Trotzdem waren die Inseln bisher in die gleiche niedrige Mietenstufe I (mehr als 15 Prozent unter dem Bundesdurchschnitt der Mieten aller Wohngeldempfangenden) wie diese Landkreise eingestuft. Dadurch kam es zu besonderen Härten bei den Wohngeldberechtigten.
„Darum haben wir als Landesregierung seit Jahren eine gerechtere Einstufung der Ostfriesischen Inseln gefordert", so Lies. Mit der Zuweisung der neuen, erheblich höheren Mietenstufe V (15 bis 25 Prozent über dem Bundesdurchschnitt der Mieten aller Wohngeldempfangenden) können die Wohngeldberechtigten auf den Inseln voraussichtlich ab 1. August 2020 mit höheren Zuschüssen zur Miete rechnen. Aber auch Haushalte auf den Inseln mit niedrigem Einkommen, die bisher keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, sollten sich erneut von der zuständigen Wohngeldbehörde beraten lassen, ob sie durch die Erhöhung der Mietenstufe ebenfalls ab 1. August einen Anspruch auf Wohngeld geltend machen können.
„In der aktuellen Corona-Krise, die für viele Menschen vor allem finanziell ganz besonders belastend ist, zeigt sich, dass Wohngeld eine wirksame Maßnahme zur Entlastung bei den Mietkosten sein kann", so Lies. „Kein Wunder also, dass viele Mieterinnen und Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und dadurch die Leistungen für Wohngeld durch das Land, die zur Hälfte vom Bund erstattet werden, im Mai und Juni erheblich gestiegen sind."
Bereits im März hatte das Bauministerium die Wohngeldbehörden angewiesen, die Antragstellung und Bearbeitung von Wohngeld stark zu vereinfachen, um möglichst schnell und flexibel zum Beispiel Haushalten, die von Kurzarbeit betroffen sind, oder Selbstständigen, deren Einkünfte durch Corona reduziert wurden, bei den Mietkosten für ihre Wohnungen zu entlasten. „Der Anstieg der Leistungen für Wohngeld zeigt, dass diese Erleichterungen ihr Ziel erreicht haben", so der Minister.
Bereits zu Beginn des Jahres waren die Wohngeldleistungen durch das zum
1. Januar in Kraft getretene „Wohngeldstärkungsgesetz" erhöht worden. Es könnte sich deshalb auch für andere Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bis dahin keinen Anspruch auf Wohngeld hatten, lohnen, sich von ihrer Wohngeldbehörde erneut beraten und prüfen zu lassen, ob nach den neuen Regelungen nunmehr ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Die zuständige Wohngeldbehörde findet ist im Serviceportal des Lands Niedersachsen im Internet zu finden unter: https://service.niedersachsen.de/ort
TEXT: PRESSEMITTEILUNG NIEDERS. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, BAUEN UND KLIMASCHUTZ