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Aus der Region: Landkreis verkürzt Abreisefrist für Urlauber

Beigetragen von JNN am 19. Mär 2020 - 17:58 Uhr

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Alle Urlauber werden aufgefordert, den Landkreis Aurich unverzüglich, spätestens aber bis Sonntag, 22. März 2020, zu verlassen! Das hat die Kreisverwaltung am Donnerstag mit einer Allgemeinverfügung angeordnet und damit eine ursprünglich gesetzte Frist um drei Tage verkürzt. Bislang war der 25. März Stichtag für die Abreise gewesen. Die neue Regelung gilt sowohl für die Inseln als auch das Binnenland und ist auch für Zweitwohnungsbesitzer bindend.

Grund für die Verkürzung: Der ursprünglich festgesetzte Rückreisezeitraum stellt eine Gefahr zur weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dar. Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Epidemie-Geschehens ist eine schnellere Abwicklung der Rückreisen erforderlich, um die Bevölkerung zu schützen.

Außerdem hat sich gezeigt, dass die Rückreisebereitschaft bei den Urlaubern nicht im erforderlichen Maße vorliegt. So befinden sich derzeit noch zahlreiche Feriengäste auf den Inseln – auf Norderney sind es aktuell rund 4000 Touristen.

Den Fährbetrieben war es bereits untersagt worden, Personen auf die Inseln zu transportieren. Gleiches gilt jetzt auch für die private Beförderung mit Booten und Flugzeugen.

Grundsätzlich sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nur in einem eingeschränkten Umfang verfügbar und für eine große Anzahl von Besucherinnen und Besuchern vom Festland nicht ausgelegt. Dies gilt im Hinblick auf die Symptomatik der COVID-19-Erkrankung vor allem für die fehlenden Kapazitäten in der Intensivmedizin.

Insbesondere aufgrund der hohen Zahl an Touristen aus anderen Bundesländern mit zum Teil deutlich höheren Infektionsraten und räumlicher Nähe ist auf den Inseln eine mit anderen besonders betroffenen Gebieten vergleichbaren Verbreitungsdynamik zu befürchten, der nur mit entsprechend umfänglichen Maßnahmen zu begegnen ist.

TEXT: PRESSEMITTEILUNG LANDKREIS AURICH/RAINER MÜLLER-GUMMELS