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Aus der Region: Zahl der Coronafälle im Landkreis nur um einen Fall angestiegen
Der Landkreis Aurich informierte auch heute über die aktuelle Entwicklung der Corona-Fälle im Kreisgebiet. Die Zahl der bestätigten Infektionen ist im Tagesvergleich nur leicht von gestern 16 auf inzwischen 17 Fälle gestiegen. Davon kommen zehn aus der Stadt Aurich, vier aus der Stadt Norden, zwei aus Norderney und ein bestätigter Fall aus Wiesmoor. Hinzu kommen weitere 104 Personen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne befinden.
Zudem möchte der Kreis darauf hinweisen, dass der Landkreis Aurich aufgrund der zahlreichen Nachfragen bei der Wirtschaftsförderung eine zentrale Kontaktnummer für Unternehmer eingerichtet hat, die Fragen zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ihren Betrieb etc. haben. Erreichbar ist dieses Info-Telefon unter der Durchwahl 04941 16-8010. Per E-Mail ist der Kontakt unter wirtschaftsfoerderung@landkreis-aurich.de möglich.
Auch weist der Landkreis Aurich auf die Möglichkeit der Online-Zulassung von Fahrzeugen hin. Um unnötige Kontakte zu vermeiden, können viele Zulassungsvorgänge von zu Hause erledigt werden. Bürger*innen haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchzuführen.
Voraussetzungen für alle Online-Vorgänge sind der neue Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de) und die Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment). Zurzeit unterstützt der Landkreis Aurich die Bezahlmethode GiroPay. Je nach Zulassungsart muss es sich bei dem betroffenen Fahrzeug um ein fabrikneues Fahrzeug oder um ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug handeln oder um ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug, das aber aktuell außer Betrieb gesetzt oder abgemeldet ist.
Weitere Information zum Onlinezulassungsverfahren mit der Auflistung aller Voraussetzungen und der direkte Zugang zum Onlineportal sind auf der Homepage des Landkreises Aurich (www.landkreis-aurich.de) zu finden.
TEXT: PRESSEMITTEILUNG LANDKREIS AURICH/RAINER MÜLLER-GUMMELS