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Aus der Region: In diesem Jahr auch keine Verknobelung zum Nikolaus

Beigetragen von JNN am 05. Nov 2020 - 17:05 Uhr

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Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich haben sich am Dienstag mit Landrat Olaf Meinen und weiteren leitenden Mitarbeitern des Landkreises Aurich abgestimmt.In der Runde der Hauptverwaltungsbeamten hat man sich mit Blick auf das steigende Infektionsgeschehen mit verschiedenen Themen befasst und unter „Weiterlesen“ folgende Entscheidungen bzw. auch Empfehlungen getroffen.

Im Hinblick auf das traditionelle Martini-Singen am 10. November 2020 sprechen die Bürgermeister die Empfehlung an Eltern und Kinder aus, in diesem Jahr aufgrund der derzeit hohen Ansteckungsgefahr auf das beliebte Umherziehen von Haus zu Haus zu verzichten. Um sich selbst zu schützen, aber auch um die Menschen zu schützen, die die Türen öffnen. Die Bürgermeister sind sich mit dem Landrat im Klaren darüber, dass es rechtlich keine Handhabe gibt, das Singen zu verbieten, wenn die entsprechenden Vorgaben eingehalten werden. Dennoch empfehle man schweren Herzens, in diesem Jahr zu Hause zu bleiben.

Auch der Landkreis sieht die Durchführung der Martini-Läufe trotz der rechtlichen Zulässigkeit kritisch. Zugleich weist der Kreis eindringlich auf die geltenden Vorgaben zur Kontaktreduzierung hin. So müssen Personen, die nicht verwandt sind oder in einem Hausstand leben, mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander halten, ansonsten gilt die Maskenpflicht für alle, die älter als sechs Jahre sind. Sollen Lieder gesungen werden, sollte der Mindestabstand auf 2 Meter ausgeweitet werden. Auch bittet der Landkreis darum, sich an eine Gruppengröße von maximal zehn Personen zu halten.
Die Rathäuser in den Städten und Gemeinden werden in diesem Jahr für Martinisänger nicht geöffnet sein.

In den Rathäusern findet auch weiterhin nur ein stark eingeschränkter Publikumsverkehr statt. Bei dringend notwendigen Anliegen ist es zwingend erforderlich, sich vorher einen Termin geben zu lassen. Ohne Terminabsprache gibt es keinen Einlass. Zudem fahren die Städte und Gemeinden auch eigene Außentermine auf das Nötigste zurück.

Öffentliche Gremiensitzungen finden vorerst nur aus unaufschiebbaren Gründen statt. Da, wo möglich, werden die Verwaltungsausschüsse in nichtöffentlicher Sitzung die notwendigen Entscheidungen treffen. Sobald sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Aurich zurück entwickle, werde man neu beraten.

Am Volkstrauertag wird in den Städten und Gemeinden mit einer Kranzniederlegung am Ehrenmal den Opfern von Krieg und Gewalt gedacht. Anders als in normalen Zeitenfinden jedoch überwiegend keine Rahmenprogramme statt. Musikdarbietungen und Ansprachen werden in den meisten Kommunen in diesem Jahr ausfallen. Dennoch ist es den Bürgermeistern ein Anliegen, das Gedenken durch das Niederlegen eines Kranzes aufrecht zu halten.

Im Hinblick auf das im Monat Dezember in der Regel durchgeführte Verknobeln am Tag vor Nikolaus haben die Bürgermeister bereits jetzt entschieden, in diesem Jahr keine Verknobelung zuzulassen.

Die Bürgermeister und der Landrat bitten um Verständnis, dass in dieser Zeit des hohen Infektionsgeschehens es als notwendig betrachtet wird, Einschränkungen des öffentlichen Lebens vorzunehmen. Das erfolge zum Schutz aller Einwohner im Landkreis Aurich. Sobald sich die Zahl der Neuinfektionen wieder auf einem stabilen, niedrigen Niveau bewegen würde, könne man auch nach und nach mehr Normalität zulassen können.

TEXT: NSGB KREIS AURICH/FRANK BAUMANN