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Aus der Region: Neue Corona-Maßnahmen betreffen auch den Handel

Beigetragen von JNN am 09. Okt 2020 - 15:11 Uhr

Der Landkreis Aurich weist darauf hin, dass heute, am 9. Oktober, die neue Verordnung des Landes Niedersachsen über Maßnahmen zur Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Kraft tritt. Unter anderem neu sind Maßnahmen, die auch den Handel betreffen.

Personen, die sich in geschlossenen Räumen in direktem Kundenkontakt befinden und die geltenden Mindestabstände nicht durchgängig einhalten können, müssen ab sofort eine Bedeckung des Mund- und Nasenbereiches tragen. Das schließt laut §3 Absatz 1 Punkt 1 nunmehr auch Personen des Handels mit ein.

Ausnahmen für die Beschäftigten in diesem Bereich gelten laut Verordnung „wenn durch dafür erforderliche Maßnahmen die dauerhafte Einhaltung des Abstandsgebots sichergestellt ist oder auf andere Weise die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 hinreichend vermindert wird.“ Im Falle des Handels können das zum Beispiel die bekannten Schutzeinrichtungen aus Plexiglasscheiben rund um den Kassenbereich sein.

Die aktuelle Verordnung finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html#:~:text=%E2%80%9EMenschen%2C%20die%20aus%20Gebieten%20mit,touristischen%20Zwecken%20in%20Niedersachsen%20%C3%BCbernachten.&text=Die%20Nieders%C3%A4chsische%20Corona%2DVerordnung%20wurde,GVBl.

TEXT: LANDKREIS AURICH; NIKOLAI NEUMAYER