Juist Impression

Newsbeiträge

Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Bauausschuss will rechtzeitig Anlegeplatz für „Töwerland-Express“

Beigetragen von S.Erdmann am 22. Jan 2019 - 16:49 Uhr

Bild 0 von Bauausschuss will rechtzeitig Anlegeplatz für „Töwerland-Express“

Mit der neuen Juist-Fähre „Töwerland-Express“, die ab dem Frühjahr zwischen Norddeich und Juist verkehren soll (JNN berichtete), befasste sich der Bau- und Umweltausschuss auf seiner öffentlichen Sitzung am Montagabend im Dorfgemeinschaftshaus. Es ging dabei um einen Liegeplatz/Anlegemöglichkeit im gemeindeeigenen Hafen der Insel.

Der zukünftige Betreiber Jörg Schmidt bekam zuvor die Möglichkeit, über seine Vorstellungen zu informieren, dieser berichtete, dass ein Ponton nicht infrage kommt, sondern dass er ein fahrbares Anlegeschiff bauen lässt, dass man gegebenenfalls verlegen kann. Er selbst würde gerne an die Westseite gehen, da das Wasser dort tiefer ist als im östlichen Teil vom Hafen, womit er ein längeres Zeitfenster innerhalb der Tide zur Verfügung hätte.

Zwar liegen auf der Westseite regelmäßig Ausflugsschiffe oder die zweite Norddeich-Fähre, aber da diese eigentlich dem Frachtverkehr zugeordnet ist, sehen die Ausschussmitglieder die Anlegestellte lieber im Osten zwischen NLWKN-Rampe und DGzRS-Anleger. Ausschussmitglied Arend Janssen-Visser (CDU), zugleich Besatzungsmitglied des Rettungsbootes „Hans Dittmer“ wies darauf hin, dass östlich des Anlegers vom Rettungsboot eine Freifläche erforderlich sei, da man hier schon mal Havaristen mit Antriebsproblemen festmacht oder Rettungsboote der Nachbarstationen bei Besuchen ihren Platz hätten.

Schmidt selbst könne sich mit der Ostseite auch anfreunden, sein Anlegeschiff würde nämlich nicht vor der Entwässerungsklappe für das Zwischendeichgelände liegen, lediglich ein alter Festmachepfahl vom Segelklub könnte unter Umständen stören. Auch können an seinem Anleger die gewerblichen Schlauchboote vom Eemshaven, die im Sommer fast täglich mit Gästen die Insel anfahren, ebenfalls anlegen, da diese als Gewerbefahrzeuge den Sportboothafen ebenso wenig nutzen dürfen wie sein Fährboot.

Gerhard Jacobs (CDU) war besonders daran gelegen, dass bis zum Frühjahr, wenn das Schiff in Betrieb geht, eine tragfähige Lösung vorliegt. Daher stellte er einen Antrag, wonach der Beschlussvorschlag dahingehend geändert wurde, dass die Verwaltung nicht nur die Anlegemöglichkeiten prüft, sondern dass bis zum 28. Februar 2019 dem Betreiber eine Möglichkeit bzw. Platz zum Anlegen zur Verfügung gestellt werden kann. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Bei den Abweichungen von den Festsetzungen für den Bebauungsplan für das Ostdorf ging es nur um Anträge von einzeln Bauherren, hier wollte einer die Dachneigung eines kleinen Anbaus verändern, weil es sonst technisch nicht anders möglich sei, was einstimmig angenommen wurde. Mit der Überschreitung einer Baugrenze um 29 cm zur Errichtung eines Balkons tat man sich hingegen schwer, weil eine solche Genehmigung unter Umständen Begehrlichkeiten bei anderen Bauwilligen hervorrufen könnte. Zudem wollten einige Ausschussmitglieder erst auf die noch fehlende Stellungnahme vom Landkreis warten, so dass es zu drei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen kam.

Sehr schwer tat man sich mit einem Punkt, der kurzfristig aus dem nichtöffentlichen Teil in die öffentlichen Beratung verlegt wurde. Dabei ging es um die weitere Verwendung der im Oktober 2018 zusammen mit einem Erbbaurecht erworbenen Wohnimmobilien. Gemäß Beschluss vom 01. August hatte die Gemeinde bei dem Haus im Schoolpad ihr Vorkaufsrecht wahrgenommen und das Haus von einem Juister gekauft. Mit Nebenkosten wie Grunderwerbssteuern und Notariatskosten kam dabei eine Summe von 700.000 Euro zustande.

Eine Vermietung an Mitarbeiter der Gemeinde erzielt aber nicht die Einnahmen, dass eine Rentabilität gegeben sei würde. Die Kommunalaufsicht stimmte daher dem Erwerb nur unter der Prämisse zu, dass Grundstück und Haus zeitnah meistbietend weiterveräußert werden. Der Erlös sollte zweckgebunden für die Schaffung von Mitarbeiterwohnraum oder auch für dringend erforderliche Infrastrukturmaßnahmen verwendet werden.

Die Verwaltung legte nun zwei Beschlussalternativen vor, eine ging dabei konform mit den Vorgaben des Landkreises, die zweite Möglichkeit beinhaltet eine vorübergehende Vermietung an Personen, die für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auf Juist notwenig sind. Als zeitliche Befristung soll die Fertigstellung eines neuen Wohnhauses für diesen Personenkreis festgesetzt werden, anschließend solle die Wohnimmobilie samt Grundstück meistbietend auf dem freien Markt zum Verkauf angeboten werden.

Es wurde lange hin und her beraten, doch so recht kam man im Ausschuss zu keiner Lösung, war das Thema doch reichlich komplex. Gerhard Jacobs informierte darüber, dass beide Lösungen im Verwaltungsausschuss durchgefallen waren, man wollte hierüber eigentlich auch erst nichtöffentlich beraten, denn ein solcher Verkauf durch die Inselgemeinde sei für die Bevölkerung ein „heißes Eisen“. Zudem vermisse er in einer beschlussfähigen Beratungsvorlage die Beschreibung des Projekts (Neubau von Wohnungen mit Angabe des Baugrundstücks), welches die Gemeinde mit dem Verkaufserlös plant. Daher stellte er einen Antrag auf Vertagung, der auch einstimmig von den anderen Bauausschussmitgliedern getragen wurde.

Unser Foto zeigt das Haus im Schoolpad 3, dass die Inselgemeinde Juist gekauft hat.
JNN-FOTO: STEFAN ERDMANN