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Aus der Region: Gericht erlaubt privates Feuerwerk auf Spiekeroog

Beigetragen von S.Erdmann am 23. Dez 2018 - 11:59 Uhr

Bild 0 von Gericht erlaubt privates Feuerwerk auf Spiekeroog

Seit einigen Jahren wirbt die Insel Spiekeroog damit, dass es dort kein Silvesterfeuerwerk gibt. Dieses hatte die Inselgemeinde dort einfach verboten, noch nun kippte das Verwaltungsgericht Oldenburg dieses Verbot.

Die Gemeinde Spiekeroog darf zu Silvester kein Böllerverbot erlassen. Das Verwaltungsgericht zu Oldenburg hat drei Bürgern recht gegeben, die gegen die Ablehnung ihres privaten Feuerwerks vor Gericht gezogen sind. Die Ablehnung sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Ein privates Silvesterfeuerwerk bedürfe keiner Genehmigung. Die Abbrennorte lägen auch nicht in der Nähe von gefährdeten Gebäuden. Daher liegt eine andere Situation vor als in Städten mit hölzernen Fachwerkhäusern, wo man ein solches Feuerwerk aus Brandschutzgründen verbieten kann.

Bürgermeister Matthias Piszczan (CDU) ist damit nicht einverstanden. Die inseltypischen Holzveranden an den Häusern könnten sehr wohl Schaden nehmen durch Feuerwerk, argumentiert er. Zudem sei der Ortskern sehr dicht bebaut. Die Gemeinde werde nun beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde einlegen, um doch noch ein Verbot durchzusetzen, so Piszczan.

Unser Archivfoto zeigt das Rathaus der Inselgemeinde Spiekeroog.
JNN-ARCHIVFOTO: STEFAN ERDMANN