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Rat und Verwaltung: Dr. Tjark Goerges bleibt zwei Amtperioden Juister Bürgermeister
Wenn in fünf Jahren wieder Kommunalwahlen anstehen, dann brauchen die Juister lediglich einen neuen Gemeinderat wählen; eine Bürgermeisterwahl wird es nicht geben. Nunmehr wurde von der kommunalen Aufsicht festgestellt, dass die Amtszeit von Dr. Tjark Goerges bis zum 31. Oktober 2026 dauern wird. Nachdem die Mitteilung von Landrat Harm-Uwe Weber Ende vergangener Woche auf der Insel eintraf, hole Goerges den Gemeinderat ins Rathaus, um diesen darüber zu informieren.
Hintergrund der neuen Entwicklung ist die Tatsache, dass Goerges seine Amtzeit nicht zusammen mit dem Rat am 01. November 2016 begann, sondern erst einen Monat später. Sein Vorgänger Dietmar Patron, der wegen des Todes von Bürgermeister Karl-Josef Wederhake außerhalb der regulären Amtsperiode das Bürgermeisteramt übernahm, wurde noch auf acht Jahre gewählt. Diese endeten am 30. November 2016. Patron hatte seinerzeit beschlossen, nicht einen Monat eher auszuscheiden, sondern die volle Zeit, für die er gewählt war, auch das Bürgermeisteramt auszuführen. Dabei war ihm nicht bewusst, was das für Folgen hatte.
„Dieser Monat fehlt mir nun bei meiner Amtsperiode“, so Tjark Goerges im Gespräch mit JNN. Versorgungsansprüche aus dieser Tätigkeit hat man nämlich erst ab fünf Jahren, er sei aber nur vier Jahre und elf Monate im Amt. Goergens: „Sollte ich in fünf Jahren nicht wieder gewählt werden, hätte ich keinerlei Ansprüche, daher habe ich mich an die Kommunalaufsicht gewandt, dieses zu prüfen.“ Der Landkreis prüfte intensiv und stellte fest, dass es bei diesem Zeitraum bleiben würde, denn da der Bürgermeister aus der freien Wirtschaft kommt, gibt es keine anderen Zeiten aus dem öffentlichen Dienst, die man hätte anrechnen können.
In einem Schreiben vom Landkreis Aurich, dass JNN vorliegt, stellt dieser fest: „Die Amtszeit von Herrn Dr. Goerges läuft damit gemäß § 80 Abs. 3 S 1 Nr. 3 NKomVG („übriger Fall“) bis zum 31.10.2026 (die Restdauer der laufenden und die Dauer der folgenden allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten).“ Der Landkreis hat es sich bei dieser Prüfung und Entscheidung nicht leicht gemacht und auch in Hannover nachgefragt, dann im Schlusssatz heißt es: „Diese Rechtsauffassung wird auch seitens des Niedersächsischen Innenministeriums und der Niedersächsischen Versorgungskasse vertreten“.
„Die Entscheidung wird sicher dem einen oder anderen nicht gefallen, aber die Unklarheit in dieser Sache hat mich sehr belastet und ich bin froh, nun zu wissen, wie es läuft“, so Dr. Tjark Goerges.