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Aus der Region: Stadt Norden handelte in Norddeich unrechtmässig
Seit Jahren erleben Juister und ihre Gäste auf der Norddeicher Mole in den Sommermonaten fast täglich bei Ankunft und Abfahrt der Schiffe chaotische Verhältnisse, zudem ist die Sicherheit der Fahrgäste dort nicht gegeben. Alle Versuche der Reederei Norden-Frisia, dem Hafenbetreiber N-Ports und der Inselgemeinde Juist auf Verbesserungen, wurden vom Rat der Stadt Norden unter Führung von Bürgermeisterin Barbara Schlag abgeblockt, abgelehnt, nicht beschlossen, vertagt, verzögert und ausgesessen. Damit ist jetzt endlich Schluss, denn das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte nun klar, dass dieses Verhalten unrechtmäßig ist und wirft der Stadt Norden einen Verstoß gegen das Landesraumordnungsziel vor, den Hafen für den Schiffsverkehr zu den beiden Insel Juist und Norderney zu sichern und zu entwickeln.
Zwar hat die Stadt Norden nach langem Hin und Her im vergangenen Jahr endlich den Planungen der Reederei zum Bau eines neuen Abfertigungsgebäudes an der Westseite zugestimmt, doch andere notwendige Baumaßnahmen wie die Verlegung der Straße an den Bahndamm heran, damit die Fahrgäste mit dem Gepäck nicht dauernd diese überqueren müssen, konnten bisher noch nicht auf den Weg gebracht werden. Die Stadt Norden war der Ansicht, dass der Hafen bereits seit 2005 zum Gemeindegebiet erklärt wurde und damit seitens der Stadt beplanbar geworden war. Somit wurde von der Norden-Frisia und N-Ports ein Normenkontrollverfahren gegen diesen Bebauungsplan der Stadt Norden angestrengt. Beide bezweifelten laut Oberverwaltungsgericht die Befugnis der Stadt, den Landeshafen Norddeich zu überplanen und beriefen sich auf den Vorrang überörtlicher Planungen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg schloss sich dieser Meinung an, die Stadt Norden habe mit ihren Plänen, dort Einrichtungen für den Tourismus errichten zu wollen, gegen das Raumordnungsrecht verstoßen. Zudem seien die Abwägungen der Stadt und das Ergebnis fehlerhaft. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Landesraumordnungsziel müsse es sein, den "Norddeicher Hafen für den Schiffsverkehr zu den beiden Inseln bedarfsgerecht zu sichern und zu entwickeln", heißt es in einer Presseerklärung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes im Internet.
Die Reederei Norden-Frisia und die Betreiberin des Hafens, N-Ports Niedersachsen sind zudem der Auffassung, eine Abwicklung des Fährverkehrs nur im Osthafen beziehungsweise am Molenkopf – wie von der Stadt Norden favorisiert - sei nicht möglich. Die von der Stadt Norden bisher verfolgte Planung gefährde die Sicherheit des Schiffsverkehrs und verschlechtere die Anbindung der Inseln Juist und Norderney in unzumutbarer Weise, heißt es.
"Das Urteil hat uns Klarheit verschafft", so die Pressesprecherin von N-Ports, Dörte Schmitz. "Nun warten wir erst einmal die Urteilsbegründung ab, die wird vom Gericht noch schriftlich formuliert", ergänzt sie. Danach wolle N-Ports genau prüfen, welche Auswirkungen das auf künftige Entwicklungen habe. "Wir wollen mit der Stadt und der Frisia gemeinsame Lösungen finden", betont die Pressesprecherin. "Wir sind froh, dass nun nach zehn Jahren Unsicherheit nun endlich Rechtssicherheit herrscht", sagte auch Reederei-Vorstand Carl-Ulfert Stegmann in dieser Woche gegenüber der "Ostfriesen-Zeitung".
QUELLEN: OVG LÜNEBURG; NORDERNEYER MORGEN, OSTFRIESEN-ZEITUNG