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Rat und Verwaltung: Öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Am 10. November 2011, 18:30 Uhr, ist im Dorfgemeinschaftshaus, "Alte Schule", Hellerstraße 4, eine öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates.
Bei Bedarf wird vor der Beratung der Tagesordnung eine Einwohnerfragestunde durchgeführt.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit durch das älteste anwesende und hierzu bereite Ratsmitglied
2. Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder durch den Bürgermeister gem. §§ 60, 54 Abs. 3, 43 NKomVG
3. Wahl des Ratsvorsitzenden
4. Feststellung der Tagesordnung
5. Wahl des stellvertrenden Ratsvorsitzenden
6. Geschäftsordnung des Rates der Inselgemeinde Juist, des Verwaltungsausschusses und der Ratsausschüsse
7. Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat
8. Bildung des Verwaltungsausschusses
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Ausschusssitze nach dem Zuteilungsverfahren Hare-Niemeyer
b) Benennung der Beigeordneten und Mitglieder nach § 71 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 75 Abs. 1 NKomVG
c) Bestimmung der Stellvertreter der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss
d) Feststellung über die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses (§ 71 Abs. 5 NKomVG)
9. Wahl der zwei stellvertretenden Bürgermeister aus den Beigeordneten
10. Bildung der Ratsausschüsse
a) Feststellung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenen Ausschusssitze und Benennung der Ausschussmitglieder
b) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
c) Feststellung über die Zusammensetzung der Ratsausschüsse (§ 71 Abs. 4 NKomVG)
11. Bestimmung der Vertreter der Gemeinde
a) im Kuratorium für den Kindergarten "Schwalbennest"
b) im Kuratoirum für das "Haus Eckhard"
c) Besetzung des Aufsichtsrates der Hallen- und Hafenwirtschaft GmbH
d) für den Stiftungsrat der Stiftung Jugendbildung Juist
e) als weiteres Mitglied für den Vorstand der Jugendbildungsstätte Juist Theodor Wuppermann e.V. (gem. § 13 Abs. 2 der Satzung der Jugendbildungsstätte)