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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Informationen zum Wahlzettel Bürgerbegehren

Beigetragen von JNN am 06. Jul 2025 - 20:42 Uhr

Bild 0 von Informationen zum Wahlzettel Bürgerbegehren

Am Sonntag, den 03. August 2025, findet auf Juist ein Bürgerbegehren statt. Bei diesem Bürgerbegehren wird darüber abgestimmt, wie die Zukunft der Insel Juist in Bezug auf Mobilität aussehen soll. (Wir berichteten) Alle auf Juist gemeldeten Personen dürfen abstimmen und haben bereits Informationen zur Wahl erhalten.

Laut Gesetz muss der Text des Bürgerentscheids so geschrieben werden, dass nur mit „ja“ oder „nein“ geantwortet werden kann. Der genaue Wortlaut liest sich so: „Sind Sie dafür, dass auf Juist weiterhin keinem Antrag auf KFZ-betriebenen Personentransport (einschließlich Wegebahn und Elektrofahrzeug) zugestimmt werden soll?"

Zur Verdeutlichung:

Wer GEGEN einen kraftfahrzeugbetriebenen Personenverkehr auf Juist (inkl. Wegebahn und Elektrofahrzeuge) ist, muss mit „Ja“ stimmen.

Wer FÜR einen kraftfahrzeugbetriebenen Personenverkehr auf Juist (inkl. Wegebahn und Elektrofahrzeuge) ist, muss mit „Nein“ stimmen.
 
Der Bürgerentscheid ist verbindlich, wenn die Mehrzeit der abgegebenen, gültigen Stimmen auf „ja“ entfällt und diese Mehrheit mindestens 20 % der Wahlberechtigten beträgt.
 
Weitere Informationen der Initiatoren des Bürgerbegehrens sind hier zu finden: https://pferdeinsel-juist.de/burgerbegehren-infos/

TEXT: KURVERWALTUNG JUIST/JULIA FINDEISEN