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Aus der Region: Keine Gastronomieeinschränkungen durch höheren Inzidenzwert

Beigetragen von JNN am 21. Aug 2021 - 17:22 Uhr

Seit Freitag, den 20. August 2021 gilt eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich. Danach gelten für die Bereiche religiöse Veranstaltungen, Veranstaltungen, Führungen, Museum, touristische Schiff- und Kutschfahrt, Schwimmbad, Sauna, Fitness-Studio, Beherbergung, Gastronomie (wobei es hier Ausnahmen gibt) und Einzelhandel die bekannten Bedingungen der Inzidenzstufe bis 10. Konkret bedeutet dies für den Bereich Beherbergung, dass Ihre Gäste nur ein negatives Testergebnis bei Anreise vorlegen müssen.

Die zweimalige Testung pro Nutzungswoche ist nach der Allgemeinverfügung nicht notwendig. Die Datenerhebung ist weiterhin in der Gastronomie, Beherbergung, bei körpernahen Dienstleistungen und Veranstaltungen vorgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.juist.de/suchen-buchen/aktuelles-mit-webcam-wetter-gezeiten-badezeiten/vermieter-aktuelle-informationen-zum-coronavirus/.

Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen treten jedoch für private Zusammenkünfte ein, die nur noch mit höchstens zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten oder den Personen eines Haushalts und höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts zulässig sind. Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu.

Seit Donnerstag hat die Auricher Kreisverwaltung zudem eine überarbeitete Version der Allgemeinverfügung zur Feststellung der 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 10 erlassen. Diese enthält insbesondere für die Gastronomie betreffende Änderungen.

Aus Sicht der Kreisverwaltung schränkt die derzeitige Landesvorgabe, ab einer Inzidenz von über 10 und unter 35 auch die zulässige Personenanzahl in gastronomischen Bereichen deutlich zu begrenzen, die hiesige Gastronomie unverhältnismäßig ein. In der Hoffnung auf eventuelle Anpassungen in der neuen Corona-Verordnung des Landes, habe man sich deshalb dazu entschlossen, verschieden Bereiche aus den inzidenzgebundenen Regelungen auszunehmen. So beinhaltet die neue Version bei Veranstaltungen innerhalb der Gastronomie beispielsweise keine strengeren Personenbegrenzungen mehr, als zuvor bei einer Inzidenz unter 10. Der Hintergrund für die Anpassung ist, dass im Kreisgebiet bislang keine Infektionen auf den gastronomischen Bereich zurückzuführen sind. Die derzeit überwiegende Zahl an Neuinfektionen findet nach wie vor entweder im privaten Bereich statt oder lässt sich auf einen Auslandsaufenthalt zurückführen.

Zum 25. August 2021 ist eine neue Corona-Verordnung des Landes angekündigt, die wahrscheinlich erneute Veränderungen mit sich bringen wird.

Die aktuelle Lage im Landkreis Aurich sieht wie folgt aus:
Die Zahl der akuten Corona-Infektionen ist von Freitag zu Sonnabend um zwei auf jetzt 75 Fälle gestiegen. Diese verteilen sich wie folgt auf die Städte und Gemeinden:
 
Stadt Aurich 5
Gemeinde Baltrum 0
Samtgemeinde Brookmerland 4
Gemeinde Dornum 0
Gemeinde Großefehn 5
Gemeinde Großheide 0
Samtgemeinde Hage 5
Gemeinde Hinte 8
Gemeinde Ihlow 5
Gemeinde Juist 0
Gemeinde Krummhörn 7
Stadt Norden 32
Stadt Norderney 0
Gemeinde Südbrookmerland 2
Stadt Wiesmoor 2
 
Die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Aurich beträgt laut RKI aktuell 17,4.

TEXTE/ZAHLEN: INSELGEMEINDE JUIST/LANDKREIS AURICH