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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Befahren der Strandpromenade nur mit Ausnahmegenehmigung

Beigetragen von S.Erdmann am 30. Sep 2020 - 18:14 Uhr

Bild 0 von Befahren der Strandpromenade nur mit Ausnahmegenehmigung

Aufgrund eines Antrages von zwei Betrieben an der Strandpromenade stimmte der Bau- und Umweltausschuss auf seiner letzten öffentlichen Sitzung am Montagabend im Dorfgemeinschaftshaus „Alte Schule“ dafür, dass diese die Strandpromenade mit einem Fahrrad (dazu gehören auch Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung) in Kombination mit einem Lastanhänger (sogenannte Wippe) zur Ver- und Entsorgung der jeweiligen Betriebe befahren dürfen. Dieses darf indes nur vorbehaltlich einer technischen Genehmigung durch den Landkreis Aurich erfolgen.

Der Ausschuss wollte die Genehmigung erst auf Lastenfahrräder beschränken, da die technisch für den Transport von Gütern ausgelegt sind und über eine ausreichende Bremsanlage verfügen. Dieses sei insbesondere wegen der Steigung auf der Strandstraße und Strandpromenade vonnöten. Bei einem Fahrrad mit Anhänger seien entsprechend starke Bremsen nicht vorhanden, daher sah es der Ausschuss nach längerer Diskussion als erforderlich an, dass der Landkreis Aurich, der für den rollenden Verkehr zuständig ist, eine entsprechende technische Genehmigung erteilt.

Die Strandpromenade als wichtigste Flaniermeile der Insel wird überwiegend von Fußgängern benutzt. Sie ist aktuell für Pferdefuhrwerke und Lastenfahrräder gewidmet, die aufgrund der Beschilderung durch den Landkreis eine Durchfahrtserlaubnis benötigen. Die Hauptzugänge sind durch entsprechende Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art“ und dem Hinweisschild „Lieferverkehr frei mit Ausnahmegenehmigung“, sowie dem Piktogramm einer Pferdekutsche beschildert.

Die Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag gemäß Niedersächsisches Straßengesetz zuständigkeitshalber vom Landkreis Aurich erteilt. Entsprechende Ausnahmegenehmigungen für das Befahren zur Anlieferung mit Pferdefuhrwerken haben die Firmen Gillet, HUF, Schwips und die MKW (Müllentsorgung) erhalten. Zudem haben für Lastenfahrräder auch die Firmen Fürstenberg und die Deutsche Post AG jeweils Genehmigungen zur Belieferung der dort ansässigen Betriebe bekommen. Auch die gemeindlichen Mitarbeiter haben für die Ausübung ihrer täglichen Arbeit auf der Strandpromenade eine Genehmigung für den Einsatz eines Fahrrades (öffentliches Interesse). Weitere Anträge von Gewerbetreibenden, die keine Ware anliefern, wurden bisher vom Ordnungsamt immer abgelehnt.

Der Ausschuss sah die Umstellung auf den Fahrradtransport insgesamt gesehen positiv, weil dadurch vermieden wird, dass für jedes angelieferte Fass Bier und zur Entsorgung jedes Müllsacks ein Pferdegespann die Promenade befährt. Wegen der hohen Kosten für Pferdehaltung sind zudem zahlreiche Liefererbetriebe auf der Insel dazu übergegangen, ihre Waren per Lastenfahrräder auszuliefern. Das Gesamtgewicht samt Zuladung ist auf 300 kg festgelegt, für Fahrräder mit Anhängern gibt es hingegen keine Gewichtsbestimmung. Der Beschluss des Bauausschusses kann sofort in Kraft treten, ohne dass es einer Zustimmung des Rates bedarf.

Unser Foto zeigt ein sogenanntes Lastenrad von einem Juister Einzelhändler. Es gibt diese Fahrzeuge auch mit der Ladefläche vorne und auch zweirädrige Lastenräder gibt es. Diese werden unter anderem auf dem Flugplatz vermietet und gerne von Handwerkern, die zu Arbeiten per Flugzeug auf die Insel kommen, verwendet.

JNN-FOTO: STEFAN ERDMANN