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Aus der Region: Im Kreisgebiet darf wieder etwas mehr gefeiert werden

Beigetragen von JNN am 18. Sep 2020 - 11:35 Uhr

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Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich haben sich am Mittwoch mit Landrat Olaf Meinen und seinem Führungsstab in Ihlow getroffen, um weitere Abstimmungen im Hinblick auf die Corona-Pandemie zu treffen. Der Besuch der Altengeburtstage und Ehejubiläen durch Ortsvorsteher bzw. Bürgermeister wird weiterhin bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. „Das sei zwar sehr bedauerlich“, so der Tenor der Bürgermeister, „geschehe aber mit Rücksicht auf die älteren Bürgerinnen und Bürger.

Die Kranzniederlegungen zum Volkstrauertag am 15. November sollen mit entsprechenden Abstandsregelungen durchgeführt werden. Den Feuerwehren wird freigestellt, nur in einer kleinen Delegation anzutreten. Ansprachen sollen möglichst kurz gehalten werden. (Anmerkung der Redaktion: Auf Juist nehmen Feuerwehr und Vereine seit dem vergangenen Jahr eh mangels Beteiligung der Mitglieder nicht mehr an den Feierlichkeiten zum Volkstrauertag teil.)

Die Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern für Sitzungen von Dorfgemeinschaften u.ä. oder auch für kleinere Familienfeiern wie Konfirmationen, Taufen u.ä wird wieder zugelassen. Auch hier unter Einhaltung der Vorgaben der jeweils geltenden Landesverordnung bzw. Hygienerichtlinien. Größere Feierlichkeiten, wie z.B. Geburtstage oder Hochzeiten sind weiterhin in Dorfgemeinschaftshäusern untersagt. Nähere Angaben zu den jeweiligen Einrichtungen können bei den Gemeinden und Städten abgefragt werden.

Fußball-Hallenturniere sind in den kommenden Monaten auf Anfrage möglich. Wenngleich auch hier der Grundsatz gilt: „Was nicht unbedingt muss, sollte ausfallen.“ Grundlage für die Zulassung ist ein von dem beantragenden Verein vorgelegter Hygieneplan, der im Einklang mit der jeweils geltenden Landesverordnung steht. Zudem gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung.
Bei Fußballspiele im Freien lehnen sich die Kommunen an die entsprechenden Rahmenpläne des Nieders. Fußballverbandes (NFV). Auch hier gilt das Gebot der Eigenverantwortung.

In allen Fällen gibt im Zweifelsfall das Gesundheitsamt des Landkreises Auskunft.

Vereinsheime können nach dem Sport für kurze Zusammenkünfte wieder genutzt werden. Hierfür ist von den Vereinen ein entsprechendes Nutzungskonzept vorzulegen. Eine Fremdnutzung bleibt untersagt. Insgesamt gilt auch hier der Grundsatz der Eigenverantwortung.

Insgesamt sind sich die Bürgermeister und der Landrat darüber einig, dass man bislang im Landkreis Aurich verhältnismäßig glimpflich durch die Pandemie gekommen ist. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, nachlässig zu werden. Man werde die Lage jederzeit neu bewerten und ggfs. reagieren. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, weiterhin achtsam und eigenverantwortlich zu bleiben und größere Ansammlungen zu meiden. Die Sensibilität muss weiterhin hoch sein.

Weiteres Thema des Treffens war der Nachholtermin für die Osterfeuer, die in diesem Jahr aufgrund der Corona-Krise nicht durchgeführt werden konnten. Stattdessen können die Brauchtumsfeuer nun am 24. Oktober nachgeholt werden. Auf diesen Termin haben sich Bürgermeister und Landkreisspitze verständigt. Neben den bereits im Herbst gemeldeten sind auch neue Feuer möglich, grundsätzlich müssen aber alle Feuer noch einmal bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden.

Der 24. Oktober wurde als zentraler Nachholtermin gewählt, da bis dahin die Herbstferien in allen Bundesländern vorbei sind und sich dann auch weniger Urlauber im Landkreis Aurich aufhalten. Auch für die Landwirtschaft ist der Termin nach Auffassung von Gemeinden und Landkreis günstig, da die Erntearbeiten dann abgeschlossen sind. Ausdrücklich wird aber darauf hingewiesen, auf den Schutz von Tieren zu achten, die sich in den Reisighaufen befinden könnten.

NSGB Kreisgeschäftsführer Frank Baumann sagte im Hinblick auf eine derzeit im Netz laufenden Online-Petition gegen den Brenntag: „Der Schutz etwaiger Tiere in den Strauchhaufen hat natürlich oberste Priorität, auch zu normalen Osterfeuerzeiten. Deshalb werden die Gemeinden, wie jedes Jahr, eine Umschichtung vorschreiben und besondere Aufmerksamkeit erwarten. Notfalls müsse der Strauchhaufen liegen bleiben. Mit dem Nachholen des Brenntages komme man aber auch vielen Landwirten entgegen, die die Haufen auf ihren Ländereien liegen hätten.“

Entzündet werden dürfen die Feuer in einem Zeitfenster von 10:00 bis 17:00 Uhr. Danach ist es nicht mehr zulässig, die Haufen in Brand zu setzen. So soll vor dem Hintergrund der Corona-Krise verhindert werden, dass es in den Abendstunden zu Feiern und damit zu größeren Menschenansammlungen kommt.

Die Veranstaltungen finden unter den am 24. Oktober geltenden Corona-Bedingungen statt, wie sie in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen geregelt werden. Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte und Ansammlungen von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen. Größere Ansammlungen sehen Kreis und Gemeinden durch die aktuelle Verordnung nicht gedeckt.

TEXT: NIEDERSÄCHSISCHER STÄDTE- UND GEMEINDEBUND/FRANK BAUMANN

(Anmerkung der Redaktion: Gegen das Abbrennen der Osterfeuer im Herbst gibt es bereits viel Kritik und es läuft auch schon eine Petition, weil sich bereits jetzt viele Tiere im aufgehäuften Reisig ein Winterquartier gesucht haben, die dann mit verbrennen würden. Diese ist online zu finden auf der Plattform „Wie act“ von Campact unter http://go.zgo.de/yqg8g)