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Rat und Verwaltung: Hotels, Pensionen und Kneipen bleiben weiterhin dicht
Die groß angekündigte rechtsverbindliche Verordnung der Landesregierung ist heute bei den Kommunen angekommen. Bürgermeister Dr. Tjark Goerges hat hierzu eine Stellungnahme ausgearbeitet, er räumt aber auch ein, dass es bei einigen Punkten noch Klärungsbedarf gibt.
Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
seit Wochen warten wir auf die schrittweise Öffnung der Insel. Heute (Samstag, den 09. Mai 2020) hat die Landesregierung eine Verordnung veröffentlicht, die ab Montag, den 11.Mai 2020, gültig wird. Bis auf Ausnahmen gelten diese Vorschriften bis einschließlich dem 27. Mai.
Die komplette Verordnung finden Sie unter:https://www.niedersachsen.de/download/155111 und https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html .
Für uns habe ich Ihnen die wichtigsten Punkte zum Thema Tourismus herausgesucht und versuche Ihnen ergänzend zu erläutern, wie wir diese Vorgabe interpretieren.
Thema Tourismus:
Artikel1 §1 Abs. 3: Geschlossen bleiben weiterhin Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen. Dies gilt auch für das Kino.
Der § 6 versucht dies etwas genauer zu regeln: Der Betrieb von Gaststätten, bei denen der Schankwirtschaftsbetrieb den Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt wie zum Beispiel Kneipen, Bars und ähnliche Betriebe, ist verboten.
Erlaubt ist der Betrieb von Gaststätten, insbesondere Restaurants, Gaststätten, Biergärten im Freien, Imbisse, Cafés unter Einhaltung von Maßnahmen wie Zutrittssteuerung, Vermeidung von Warteschlangen sowie diversen Hygienemaßnahmen. Es dürfen insgesamt nicht mehr als die Hälfte der zugelassenen Plätze für die Gäste gleichzeitig belegt werden. Es erfolgt eine Erfassung der Gästedaten.
Artikel1 §1 Abs.4: Beherbergungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie Hotels ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.
Privaten und gewerblichen Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern ist es gestattet, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, wenn diese jeweils innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen nur von einem Gast und dessen Mitreisenden genutzt wird.
§ 7a Punkt 5.: Für die Insel gilt eingeschränkt, dass die Mietpartie aus maximal zwei Hausständen bestehen darf und das Objekt für eine Woche gemietet hat.
Betreibern von Bootsliegeplätzen ist es gestattet, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen, wenn insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Zahl aller Bootsliegeplätze gleichzeitig vermietet werden. Unabhängig hiervon ist die Beherbergung auf Bootsliegeplätzen gestattet, die ganzjährig bzw. für die Dauer der Saison vermietet sind. Das heißt, entsprechende Dauerlieger können liegen, wenn aber dadurch bereits die Hälfte aller Liegeplätze belegt ist, dürfen keine weiteren Bootsliegeplätze vermietet werden.
§7a: Speziell für die Insel gibt es weiterhin Zugangsregelungen, die wir bereits kennen. Hinzu kommt, dass wir als Kommune spezielle Ausnahmen aussprechen können. Diese gelten insbesondere für Bewerbungsgespräche zwecks einer potentiellen Arbeitsaufnahme, und dem Kreis der Personen, die Bewohner auf der Insel besuchen. Auch die Regelungen für Hochzeitsgäste und Beerdigungen fallen hierunter. Hier wird es Einzelfallprüfungen geben. Diese Punkte stimme ich mit dem Ordnungsamt ab und wir kommunizieren das am Montag separat.
Neu hinzugekommen ist die Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich https://www.landkreis-aurich.de/fileadmin/dateiablage/32-ordnungsamt/pdf/Allgemeinverfuegung_Mitteilungspflicht_von_Vermietern_touristischer_Unterkuenfte.pdf
Mit dieser Verfügung sollen die Daten der Gäste erfasst werden, damit dokumentiert wird, dass die „7 Tage Regelung“ erfüllt wird und gegebenenfalls eine Rückverfolgung möglich sein wird.
Hierfür haben wir eine email Adresse eingerichtet: corona-vermietung@juist.de
Für diejenigen, die keinen Emailzugang haben, können die Informationen in unseren Rathausbriefkasten geworfen werden.
Wir prüfen gegenwärtig eine einfache technische Lösung für die Zukunft.
Notwendige Informationen sind:
- Lage des Objektes,
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- Kontaktdaten der Vermieterinnen und Vermieter,
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- Anzahl der Übernachtungsplätze,
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- Anzahl der Gemeinschaftsräumlichkeiten, die von verschiedenen Gästen genutzt werden können, sowie
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- Mitteilung der Personalien und der Aufenthaltszeiten der Gäste.
Ich bedaure sehr, dass diese Informationen zum Teil existentiell gravierende Auswirkungen haben können. Diese Maßnahmen sind durch die Landesregierung so festgelegt worden und sollen sicherstellen, dass wir uns und unsere Gäste vor einer möglichen „Coronainfektion“ schützen.
In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit. Bleiben Sie gesund.
Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,
Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist