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Segelklub Juist: SKJ-Bootshafen muss für Gastlieger bis zum 27. Mai geschlossen bleiben
Etwas Unklarheit und Verunsicherung herrschte bei den Mitgliedern vom Segelklub Juist (SKJ) hinsichtlich des Bootshafens, da die aus der neuen Verordnung kommunizierten Regelungen mehr Fragen als Antworten aufwarfen. Der Bürgermeister sorgte während der letzten Ratssitzung auf Nachfrage für etwas Klarheit, ebenso der SKJ durch eine Rundmail an alle Mitglieder und auf seiner Homepage.
Aufgrund der Verordnung vom vergangenen Samstag kann der Hafen derzeit nicht für Gastlieger geöffnet werden. Denn dieser darf nur mit maximal 50 Prozent der Plätze genutzt werden, das ist die Kernaussage der Verordnung, die erst einmal bis zum 27. Mai gültig.
Dauerlieger, die den Platz längerfristig, d. h. mindestens für ein Jahr (also eine Saison) gemietet haben, haben denselben Status wie Dauercamper an Land. Sie dürften also ihre Plätze nutzen, dabei ist es egal, ob diese ihren 1., 2. oder gar keinen Wohnsitz auf der Insel haben. Die Dauerlieger dürfen an Bord übernachten und auch rein und raus fahren. Allerdings gilt die 50-Prozent-Regelung in allen Bootshäfen, so dass man sich als Sportschiffer vorher erkundigen muss, ob er am eventuellen Fahrziel überhaupt einen Platz bekommt.
Laut SKJ-Vorsitzenden Olaf Weers stellt sich die Lage auf Juist – und sicher in den meisten anderen Häfen auch - wie folgt dar: „Mit den vereinseigenen Festliegern haben wir die erlaubte 50-Prozent-Marke schon überschritten. Uns bleiben also überhaupt keine Gastplätze zum Vermieten über. Selbst wenn wir eine kleine Zahl von Gastplätzen hätten, können wir keine Person an den Molenkopf stellen, um Boote abzuweisen, die nicht reserviert haben oder die schlichtweg zu viel wären. Und wo sollten die abgewiesenen Boote z.B. bei ablaufendem Wasser noch hin?“
Aber es gibt noch ein weiteres Problem, so Weers weiter: „Ferner können wir keinen Hygieneplan für unser Sanitärgebäude erfüllen, welcher vorschreibt, dass nur zwei Personen gleichzeitig hinein dürfen und alle drei Stunden eine Reinigung stattfindet.“
Alle Regeln des Abstandshaltens auf der Steganlage, die Hygieneregeln sowie die Art und Anzahl der Bootsbesatzung bleibt wie bisher bestehen. Gleiches gilt für die Berechtigung, die Steganlage zu betreten. Auch die SKJ-Mitglieder, die keinen festen Liegeplatz im Hafen haben, dürfen Einkranen, aber müssen unmittelbar nach dem Zu-Wasser-gehen das Hafenbecken verlassen.
Weers. „Wir haben erst jetzt die Genehmigung bekommen, einen Arbeitsdienst abhalten zu dürfen, der es uns erlaubt, die restlichen Fingerstege einzuschwimmen und das Büro der Hafenmeisterin fertig zu stellen“. Zudem arbeitet der SKJ an der Fertigstellung einer neuen Stromanlage auf den Stegen. Dieses wurde erforderlich, weil die Stege in jedem Winter wegen der Baggerarbeiten getrennt und verholt werden müssen, zukünftig kann man die Stromleitungen dann problemlos trennen. Die Arbeiten sind indes noch nicht abgeschlossen, weil die Coronabremse auch hier zugeschlagen hat, und es ist somit kein Strom auf den Stegen.
„Dem SKJ-Vorstand ist sich durchaus bewusst, dass dieses keine schönen Nachrichten vor allem für unsere Gäste sind“, so Olaf Weers weiter, „ wir haben uns die Entscheidungen nicht leicht gemacht, aber die Fakten lassen uns hier keine andere Möglichkeit. Wir bitten alle um Verständnis und hoffen gemeinsam, dass es bald wieder leichter wird, einen Yachthafen zu betreiben.“ Nicht der SKJ habe sich die Auflagen ausgedacht, er muss sie lediglich erfüllen.
Der SKJ bitten daher noch mal alle Gastlieger, zu beachten, dass der Yachthafen auf Juist zunächst bis zum 27. Mai 2020 für alle Boote gesperrt bleibt, die keinen festen Liegeplatz hier im SKJ haben.
Unser Foto zeigt die Fingerstege im Bereich des Hafens, die bisher wegen der Corona-Verordnungen – Verbot von gemeinsamen Vereinsaktivitäten - noch nicht eingebracht werden konnten. Dies soll aber in Kürze stattfinden.
JNN-FOTO: STEFAN ERDMANN