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Rat und Verwaltung

Rat und Verwaltung: Gericht bewertet Interesse der Inselgemeinde höher

Beigetragen von S.Erdmann am 15. Jul 2011 - 12:46 Uhr

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in der Sache "Einhaltung der Bauzeiten" der Auffassung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg widersprochen, dass die Juister Gefahrenabwehrverordnung aufgrund der Wirkung des Bundesimmissions-schutzgesetzes unwirksam sei und diese Frage als derzeit nicht geklärt bezeichnet. Das teilte die Inselgemeinde nun in einer Pressemeldung mit.

Das OVG Lüneburg hat in seiner Entscheidung im Fall eines Juister Bauunternehmers deutlich gemacht, dass ab Juli bis Ende September das Interesse der Gemeinde höher zu gewichten sei als das der Bauwilligen.
Das Gericht fordert jedoch von der Gemeinde eine präzisere Regelung der Gefahrenabwehr verordnung in Bezug auf den Lärmschutz.

Bürgermeister Patron zeigte sich erleichtert über die Entscheidung des Gerichtes, gibt es doch der Verwaltung die Möglichkeit gegen entsprechende Verstöße nun wieder wirksam vorgehen zu können. "Die Juister Gefahrenabwehrverordnung wird auch zukünftig greifen können und lärmbringende Bautätigkeiten in der Sommersaison verhindern können" so der Bürgermeister weiter.

Eine Überarbeitung der Verordnung werde nun umgehend in Angriff genommen.