Das „Seeferienheim“ an der Billstraße, das ehemaligen Jugendferienheim des Kirchenkreises Dortmund, kann nun von der Inselgemeinde Juist übernommen werden. Bereits Mitte Oktober wurde der Bürgermeister davon in Kenntnis gesetzt, dass die Firma Moorkamp ihre Klage gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde zurückgezogen hat. Die Gemeinde kann nun in den Kaufvertrag einsteigen, dieses Verfahren läuft zurzeit.
Wie Bürgermeister Dr. Tjark Goerges auf der Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss am Donnerstagabend mitteilte, werden die Unterlagen derzeit vom Notar geprüft und vorbereitet, er geht davon aus, dass der Vertrag in den nächsten Tagen vorliegen wird. Das Geld zum Kauf sei vorhanden, da dieses Projekt ja im Gemeindehaushalt schon länger fest verankert sei.
„Das Objekt ist in den dreieinhalb Jahren Leerstand sicher nicht besser geworden, aber es befindet sich vom Grundsatz her in einem akzeptablem Zustand,“ so Goerges nach einer Besichtigung vor Ort. Man müsse nun sehen, dass man die Heizungsanlage wieder in Betrieb bekommt.
Der Gemeinde wurde das Objekt seinerzeit angeboten, weil es sich aufgrund erforderlicher Sanierungsmaßnahmen für den Kirchenkreis nicht mehr rechnen würde, die Kommune verzichtete aber. Nachdem der Bauunternehmer Moorkamp aus Steinfeld (Oldenburg) als Investor sein Konzept vorstellte, welches auch weitere Ferienappartements auf der Insel vorsah, konnten sich Rat und Verwaltung aber mit den Plänen nicht anfreunden. Obwohl die Sache zwischen Moorkamp und Kirchenkreis bereits in trocken Tüchern war, beschloss die Kommune, nun doch ihr Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Hiergegen erhob der Investor Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, denn schließlich habe die Kommune das ihr angebotene Vorkaufsrecht nicht in Anspruch genommen, weshalb er sich jetzt am Zuge sah. Zur Verhandlung kam es aber nie, das Gericht konnte auch keinen Termin für diesen Fall nennen. Wahrscheinlich deshalb zog Moorkamp nun seine Klage zurück, allerdings kann er nicht befragt werden, denn er hatte seinerzeit erklärt, der Presse zu diesem Objekt keinerlei Auskünfte zu erteilen.
Die Gemeinde steige in den Kaufvertrag ein und nehme das Vorkaufsrecht wahr, weil es sich um Flächen handelt, die laut Bebauungsplan dem Allgemeinwohl dienen. Die Kommune ist daher rechtlich gezwungen, es in diesem Sinne auch weiterhin zu nutzen. Es gab bereits ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren, dieses soll nochmal überarbeitet werden.
In jedem Fall gäbe es weiterhin drei Interessenten, die es in gleicher oder ähnlicher Form als Jugend- und Familienfreizeiteinrichtung nutzen wollen. Diese betreiben zum Teil schon in anderen Regionen Deutschland ähnliche Häuser und wollen die Nordsee als zusätzliches Angebot aufnehmen. Wer diese Interessenten sind, will der Bürgermeister derzeit nicht sagen, aber er sprach von „großen Organisationen, die im Wohlfahrtbereich tätig und sehr solide aufgestellt sind.“ Vielleicht kämen ja nun noch weitere Interessenten dazu, so Goerges.
Über weitere Punkte der Sitzung vom Bau- und Umweltausschuss wird JNN noch berichten.
FOTO: STEFAN ERDMANN