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Aus der Region: In diesem Jahr wieder Osterfeuer auf Juist

Beigetragen von JNN am 12. Mär 2021 - 17:43 Uhr

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Die Städte und Gemeinden im Landkreis Aurich werden in diesem Jahr nach heutigem Stand das Abbrennen von Osterfeuern zulassen. Alles selbstverständlich unter Einhaltung der dann geltenden Kontaktbeschränkungen und unter dem Vorbehalt, angesichts der Infektionszahlen das Abbrennen auch kurzfristig noch zu untersagen. Das meldet der NSGB (Nieders. Städte- und Gemeindebund) Aurich.

Für die Inseln Baltrum, Juist und Norderney gelten indes andere Regelungen. (Siehe unten) Für die notwendige Anmeldung und Information der geltenden Auflagen wenden sich die Veranstalter an ihre jeweilige Stadt und Gemeinde.

Auch im Hinblick auf die kontroverse Diskussion im letzten Jahr mit dem Festlegen eines Brenntages im Herbst haben sich die Bürgermeister darauf verständigt, am Ostersamstag Osterfeuer nach Anmeldung zuzulassen. Das Abbrennen muss bis 17.00 Uhr erfolgt sein, gastronomische Angebote sind nicht zugelassen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Zulassen der Brauchtumsfeuer in Zuständigkeit und Verantwortung der Städte und Gemeinden erfolgt ohne Zuständigkeit des Landkreises.

Ergänzend gibt die Inselgemeinde dazu bekannt:

Am Ostersamstag, 03.04.2021 wird das Abbrennen eines Osterfeuers im Hafenbereich unter Auflagen stattfinden. Näheres wird dazu noch bekanntgegeben. Anlieferungen von Strauchgut für das Osterfeuer sind ab der 12. Kalenderwoche möglich.

Das Osterfeuer wird als Brauchtum nur dann anerkannt, wenn ausschließlich pflanzliche Abfälle (Strauchwerk u. ä.) verwendet werden. Dazu gehört auch Material, das nicht auf eigenen Grundstücken gelagert wurde und von fremden Flächen entfernt werden muss. Kartons und sonstige nicht zugelassene Abfälle werden auf Kosten der Anlieferer entsorgt.

Es besteht auch die Möglichkeit die turnusgemäße Baum- und Strauchgutabfuhr durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Aurich am 29.03.2021 zu nutzen.

TEXT: PRESSEMITTEILUNG NSGB AURICH/GEFÜ FRANK BAUMANN und INSELGEMEINDE JUIST

 
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