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Rat und Verwaltung [1]

Rat und Verwaltung: Veränderungen bei Corona-Regelungen stehen ab Montag an

Beigetragen von JNN am 20. Jun 2020 - 00:41 Uhr

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Ab Montag gelten neue Bestimmungen und Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie. Unser Bürgermeister hat die wichtigsten Änderungen und Neuerungen zusammengestellt, Sie finden seine Ausführungen unter "Weiterlesen".

Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
liebe Gäste,

die ersten Sommerferien beginnen Ende kommender Woche. Jetzt werden weitere Lockerungen durch die Landesregierung bekannt gegeben. Ich habe Ihnen die ab Montag, den 22.06.2020 geltenden neuen Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zusammengefasst.Diese gelten bis zum 05.07.2020. Diese Maßnahmen basieren auf dem 5 –Stufenplan der Landesregierung Niedersachsen.

Details finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/assets/image/736/194239.

Es handelt sich um eine schrittweise Lockerung der strengen Maßnahmen und Rückkehr in den Alltag. Wichtig zu erwähnen ist, dass diese Inhalte und Stufen nicht identisch mit denen der benachbarten Bundesländer sind und somit gerade für unsere Gäste aus Nordrheinwestfalen erklärt werden müssen.

Für uns gilt jetzt im Wesentlichen die Verordnung des Landes Niedersachsen (https://www.niedersachsen.de/download/156268).

Zusammengefasst (kein Anspruch auf Vollständigkeit) sehe ich für uns folgende wesentliche Punkte, die ab Montag gelten werden.

1. In der Öffentlichkeit hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die dem Hausstand der pflichtigen Person oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen angehören. Allgemein sind Ansammlungen bis zu 10 Personen zulässig. Bei mehr als 10 Personen müssen diese einem oder einem weiteren Hausstand angehören.

2. Die Beherbergungsbetriebe dürfen alle Übernachtungskapazitäten nutzen.

3. Für Ferienwohnungen gibt es keine besonderen Einschränkungen mehr.

4. Für Bootsliegeplätze gibt es keine besonderen Einschränkungen mehr.

5. Tagestourismus ist erlaubt.

6. Die Schankwirtschaft/Kneipen dürfen wie Restaurants etc. unter Auflagen öffnen. Die 2 Meter Tischabstandsregel ist aufgehoben. Es gelten für Personen die 1,5 Meter Regel, wie unter 1. Die Beschäftigten müssen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ein Angebot in Buffetform zur Selbstbedienung ist nicht zulässig. Die Dokumentationspflicht besteht weiterhin.

7. Vereine dürfen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

8. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, insbesondere kultureller Natur, dazu gehört auch das Kino, sind erlaubt, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, eingehalten wird. Die Anzahl der Besucher darf 250 Personen nicht übersteigen. Es muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden und jeder Besucher nimmt sitzend an der Veranstaltung teil. Die Personendaten werden erfasst.

9. Neben Indoor-Spielplätzen dürfen auch Indoor-Freizeiteinrichtungen öffnen.

10. Führungen durch Natur und Landschaft sind unter Einhaltung des Mindestabstands und dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

11. Schwimmbäder und Saunen dürfen unter Auflagen öffnen. Wir planen die Öffnung des Schwimmbades ab dem 1. Juli und leicht zeitversetzt die Öffnung der Sauna. Beachten Sie bitte die örtlichen Hinweise.

12. Geschlossen bleiben weiterhin Clubs und Discotheken.

13. Die Schule und der Kindergarten sind noch nicht vollständig geöffnet. (Fragen Sie bitte Ihre LehrerInnen oder ErzieherInnen).

14. Bei Hochzeiten und Beerdigungen dürfen maximal 50 Personen an der Zeremonie teilnehmen.

15. Generell gilt, dass in geschlossenen Räumen von Verkaufsstättendie Mindestabstände eingehalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Die maximale Anzahl an Personen pro Fläche wird nicht genannt.

Auch wenn wir bislang keinen bestätigten Fall auf der Insel zu vermelden haben, so greifen alle Maßnahmen. Ja, wir müssen alles tun, damit der Virus sich hier nicht verbreiten kann und wir gesund bleiben. Das klappt meines Erachtens bislang recht gut und wenn Alle die Hygieneregeln einhalten, sollte dies auch so bleiben. Wenn Sie einen Regelverstoß wahrnehmen sollten, so scheuen Sie sich nicht, dies direkt zu äußern oder unser Ordnungsamt bzw. die Polizei zu informieren.

Falls Sie trotzdem den Verdacht haben sollten erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.

Ich möchte mich nochmals bei all denjenigen bedanken, die durch den Corona-Virus direkt verstärkt betroffen sind, sei es im medizinischen Sektor, ordnungsrechtlichen Bereiche, Transport und Verwaltung und die vielen Juister, die permanent mit Ihren Gästen im Kontakt stehen, Antworten geben und Lösungen für die Zukunft finden wollen. Vielen Dank.

Die Tourist Info ist wie gewohnt geöffnet. Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen.

Bitte denken Sie auch an Ihre Freunde, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und unterstützen Sie sie soweit wie möglich, sei es beim Einkaufen oder anderen alltäglichen Besorgungen.

In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit und einen wunderschönen Urlaub.
Bleiben Sie gesund.

Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,

Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist

 
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