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News: Landkreis Aurich richtet Bürgertelefon zum Thema Corona ein

Beigetragen von JNN am 04. Mär 2020 - 17:01 Uhr

Der Landkreis Aurich hat ein Bürgertelefon zu Fragen rund um das Thema Coronavirus eingerichtet. Es wird am Donnerstagmorgen, 5. März, freigeschaltet. Unter der Rufnummer 04941 16-1616 geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes dann Antworten zu häufig gestellten Fragen. Es wird aber keine individuelle medizinische Beratung geben. Das Bürgertelefon ist bis auf weiteres täglich von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr besetzt.

Bestätigte Corona-Fälle gibt es im Landkreis Aurich derzeit nicht.Mit der zentralen Nummer will der Kreis aber die vermehrt auftretenden Fragen aus der Bevölkerung zum Thema Corona bündeln.

Unter der bundesweiten Notrufnummer 116117 gibt es ebenfalls Informationen zum Thema Corona sowie online unter www.nlga.niedersachsen.de und www.rki.de.

Die zuständigen Stellen des Landkreises sind in enger Abstimmung und beobachten auch die Entwicklung in den Nachbarkreisen genau. Weitergehende Maßnahmen sind im Landkreis Aurich derzeit aber nicht geplant.

Zur Bewertung von Krankheitszeichen wie Fieber und Husten ist zu bedenken, dass wir uns zurzeit mitten in der diesjährigen Grippewelle befinden und zusätzlich weitere Viren Hochsaison haben, die Atemwegserkrankungen verursachen.

Daher wird es sich bei Atemwegserkrankungen, die bei Reiserückkehrenden aus Risikogebieten auftreten, zumeist um eine Grippe (Influenzavirus) oder um grippale Infekte durch andere Viren, die Atemwegserkrankungen verursachen, handeln.

Ein Infektionsrisiko besteht für Personen,

• die sich in einem vom Robert Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben (Eingrenzung des Risikogebietes siehe aktuelle Webseite des RKI, www.rki.de/covid-19-risikogebiete) oder

• die Kontakt zu einem laborbestätigten Covid-19-Fall hatten.

Haben Sie die Vermutung, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, kontaktieren Sie Ihren Arzt telefonisch und teilen ihm Ihre Befürchtung mit. Es ist die Aufgabe der konsultierten Ärztinnen und Ärzte. anhand der verfügbaren Informationen (u.a. Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet, klinisches Krankheitsbild) zu entscheiden, ob eine Infektion mit dem neuen Corona-Virus vorliegen könnte oder nicht. Durch die frühzeitige Meldung an das Gesundheitsamt kann mit diesem gemeinsam beraten werden, wie wahrscheinlich eine Infektion mit dem neuen Coronavirus ist und ob eine labordiagnostische Abklärung erforderlich ist. Auch zu organisatorischen Punkten der Labordiagnostik berät das Gesundheitsamt. In einem Verdachtsfall sollten Sie bitte nicht ohne vorherige telefonische Klärung die Krankenhäuser aufsuchen.

TEXT: PRESSEMITTEILUNG LANDKREIS AURICH

 
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