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News: Für Gäste auf der Insel gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises nicht

Beigetragen von S.Erdmann am 17. Mär 2020 - 20:05 Uhr

Am heutigen 17.03.2020 hat die Inselgemeinde Juist vom Landkreis Aurich eine Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Zugangs zu den Inseln, Halligen und Warfen der Nordsee im Kreisgebiet zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten. Darin steht in etwa das, was auch bereits in der gestrigen Mitteilung der Inselgemeinde angekündigt wurde. Allerdings sind jetzt plötzlich Gäste, die bereits auf Juist sind, von der Regelung nicht betroffen, sie können jetzt noch weitere acht Tage auf der Insel bleiben.

Wörtlich heißt es dazu:“ Urlauber, die sich bereits auf den niedersächsischen Inseln der Nordsee aufhalten, sind von dieser Regel nicht erfasst und können ihre Abreise in Ruhe bis zum 25.03.2020 vornehmen. Hierzu wird eine gesonderte Allgemeinverfügung ergehen.“

Dieses löste auf Juist vielfach große Verwunderung aus, denn das führte dazu, dass heute einige Hotels bereits geschlossen waren, in anderen – vorwiegend in der Wilhelmstraße im Bereich der Ortsmitte - ein reger Frühstücksbetrieb herrschte.

Viele Geschäfte, die nicht der direkten Versorgung dienen, waren heute geschlossen, teilweise werden Lieferungen per Post oder Hauslieferung auf Juist angeboten (z.B. beim Buchhandel Koch). Die Restaurants müssen ab 18:00 Uhr geschlossen sein, zahlreiche Betriebe bieten danach einen Lieferservice an (z.B. Küchenwerkstatt, Piratennest) oder Selbstabholung (Hafenrestaurant) an. Auch die Kneipen sind ab heute Abend nicht mehr geöffnet, ausgenommen Hubertueklause.

 
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