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Neue Corona VO tritt ab morgen, den 16.12. in Kraft

Beigetragen von Hauptamt am 16. Dez 2020 - 00:24 Uhr

Der Lock-Down fordert jeden von uns. Die neue VO des Landes Niedersachsen hält weiterhin an der "5 er Regel" fest (2 Haushalte max. 5 Personen). Es dürfen nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs geöffnet werden. Tourismus ist weiterhin untersagt. Weihnachten dürfen maximal ein Haushalt und vier Familienmitglieder zusammen feiern. Kinder unter 15 Jahren zählen nicht mit. In diesem Jahr gibt es kein Silvesterfeuerwerk. Ansammlungen von Personen sind nicht erlaubt. Stichprobenkontrollen geplant.

Juist, den 15. Dezember 2020

Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
liebe Stammgäste,
liebe Zweitwohnungsbesitzer*innen,

die Coronapandemie hat uns leider weiterhin sehr fest im Griff.

Die Entwicklung der Coronapandemie schreitet trotz des „Teil-Lock-Downs“ voran und die bisher getroffenen Maßnahmen reichen leider nicht aus, die gesteckten Ziele zu erreichen. Somit hat unsere Landesregierung die ab morgen geltende Verordnung drastisch verschärft. Leider bedeutet dies für uns, dass wir extreme Einschränkungen umsetzen müssen. Denken Sie daran, es geht letztendlich darum, die Pandemie zu stoppen, die knapp werdenden Intensivbetten zu schonen und möglichst wenig angesteckte Menschen zu verlieren.
Der generelle Grundsatz lautet: Wir müssen unsere Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren und möglichst Abstand halten bzw. eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Private Reisen und Besuche sollen möglichst vermieden werden.
Der harte „Lock-Down“ trifft auch uns massiv und hat direkte Auswirkungen auf unser Leben hier auf Juist. Somit ist der Tourismus untersagt, weitere Betriebe müssen geschlossen werden. Während der Weihnachtszeit und über Silvester gelten Sonderregelungen.

Die aktuelle ab morgen, dem 16. Dezember geltende Verordnung finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/download/161984. Das Dokument finden Sie auch im Infobereich zu Corona unter www.juist.de
Gegebenenfalls kann der Landkreis Aurich weitere Auflagen verfügen.

Zusammengefasst, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, gelten folgende bekannte Einschränkungen, die zum Teil erweitert worden sind.

1. Öffentliche und private Treffen sind nur noch mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 15 Jahren sind nicht einzurechnen.

2. Während der Weihnachtszeit vom 24.12. bis zum 26.12. dürfen Mitglieder eines Hausstandes und weitere 4 Personen des engeren Familienkreises, unabhängig von der Anzahl der Haushalte, zusammentreffen. Kinder unter 15 Jahren sind nicht einzurechnen.

3. Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen sind das Mitführen und Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt. Des Weiteren sind am 31.12.2020 und am 01.01.2021 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit, auch wenn das Abstandsgebot eingehalten wird, untersagt. Dies gilt nicht für „5er-Gruppen“ aus zwei Haushalten zusätzlich der Kinder unter 15 Jahren.

4. Die Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Das gilt auch für die Vermietung und Überlassung von Ferienwohnungen durch Zweitwohnungsbesitzer.

5. Gastronomiebetriebe müssen leider geschlossen bleiben, mit Ausnahme von Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.

6. Der für den täglichen Bedarf notwendige Einzelhandel, z.B. Supermärkte, Drogerien, Bäckereien und der Zeitschriftenhandel bleiben geöffnet. Sie müssen über ein Hygienekonzept sicherstellen die Infektionsgefahr zu minimieren und es dürfen sich nur so viele Kund*innen in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich zehn Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesender Kund*in gewährleistet sind. Für die verbliebenden Betriebe ist der „Verkauf im Fernabsatz“ möglich.

7. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss bereits vor den Eingangsbereichen, die Kundenverkehr haben, getragen werden oder an Stellen, an denen ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Außerdem ist das Tragen während der Arbeitszeit verpflichtend, solange der Mindestabstand nicht gewährt werden kann und dies körperlich zumutbar ist.

8. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten.

9. Geschlossen bleiben: das Haus des Kurgastes, das Meerwasser-Erlebnisbad, die Sauna und das Fitness-Studio im TöwerVital, das Küstenmuseum und das Nationalpark-Haus.

10. Das Kino bleibt geschlossen.

11. Betriebe der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Wellnesseinrichtungen, Friseure und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Aus diesem Grund bleibt die Wellnessabteilung im TöwerVital geschlossen.

12. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Fußpflege dürfen zu diesem Zweck geöffnet bleiben. Dies gilt z.B. für die Physiotherapie im TöwerVital und im Watt beleven.

13. Zusammenkünfte in Kirchen sowie Trauungen, Trauerandachten und die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle mit dem dortigen Aufenthalt sind unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren.

14. Für die Schule und den Kindergarten gelten spezielle Regeln.

15. Diese VO hat, insoweit kein anderes Zeitfenster beschrieben wird, Gültigkeit bis zum 10.01.2021.

Bitte halten Sie für den Fall der Stichprobenkontrollen durch unser Ordnungsamt und die Polizei hinreichende Dokumente mit sich.
Alle weiteren Punkte können Sie der Verordnung entnehmen oder über die Hotline des Landes erfahren. Tel.: 0511 120-6000

Falls Sie den Verdacht haben sollten erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.

Ich möchte mich bei allen Juistern bedanken, es gibt keine Ausnahme mehr, da wir alle Betroffen sind. Sie engagieren sich in dieser Zeit, jeder wie er/sie/es kann und versuchen Lösungen für den Moment und die Zukunft zu finden. Vielen Dank. Ich weiß, dass diese Anstrengungen für viele Betriebe eine enorme existentielle Belastung darstellen und kann leider nur auf die Förderprogramme des Landes und Bundes verweisen. Ich hoffe, dass diese ausreichen, damit wir auch in Zukunft, wie gewohnt, unseren Gästen einen Premiumurlaub auf unser geliebten Insel Juist garantieren können.

Die Tourist¬Info ist nur noch am Hafenschalter geöffnet. Zwischen den Jahren wird die Tourist-Info auch im Rathaus anzutreffen sein. Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen. Details erhalten Sie über die Inselpost oder unsere Webseite.

Lassen Sie uns trotz alledem nach vorne schauen und Dank der bevorstehenden Impfkampagne das zu erwartende Ende der Coronapandemie, welches wir hoffentlich im kommenden Jahr erleben werden, anvisieren. Sobald wir das Ziel erreicht haben, können wir wieder dieses wunderbare Inselleben genießen und Ihnen als unsere Gäste einen wunderbaren Urlaub hier auf Juist bieten.
Bis dahin ist noch ein spartanischer Weg zu beschreiten – aber auch das werden wir gemeinsam schaffen.

In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit. Feiern Sie mit Ihren Liebsten ein besinnliches Weihnachten und rutschen Sie gesund ins neu Jahr.

Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,
Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist

 
Links
  1. http://juistnews.de/Printer/artikel/2020/12/16/neue-corona-vo-tritt-ab-morgen-den-1612-in-kraft/
  2. http://juistnews.de/artikel/displaypdf/2020/12/16/neue-corona-vo-tritt-ab-morgen-den-1612-in-kraft/