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Rat und Verwaltung [1]

Rat und Verwaltung: Coronaverordnungen - Mitteilung des Bürgermeisters

Beigetragen von Hauptamt am 30. Nov 2020 - 18:05 Uhr

Einen Überblick der aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie erhalten Sie anbei. Ein soziales Zusammenleben ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Lichtblicke für Weihnachten und zwischen den Jahren. Gültigkeit im Wesentlichen erstmal bis zum 20.12..

Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
liebe Zweitwohnungsbesitzer*innen,
liebe Stammgäste,
die Coronapandemie hat uns leider weiterhin fest im Griff.

Die aktuelle ab morgen, dem 01. Dezember geltende Verordnung finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/download/161342. Das Dokument finden Sie auch im Infobereich zu Corona unter www.juist.de

Zusammengefasst gelten dann weiterhin folgende Bedingungen.
Die wesentlichen Einschränkungen bleiben erhalten bzw. werden noch erweitert.

1. Die Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiterhin untersagt. Das gilt auch generell für die Vermietung von Ferienwohnungen durch Zweitwohnungsbesitzer.

2. Gastronomiebetriebe müssen leider geschlossen bleiben, mit Ausnahme von Gastronomiebetrieben in Beherbergungsstätten und Hotels zur Versorgung der zulässig beherbergten Gäste. Der Außer-Haus-Verkauf ist erlaubt.

3. Der Einzelhandel z.B. Supermärkte bleiben geöffnet. Sie müssen über ein Hygienekonzept sicherstellen die Infektionsgefahr zu minimieren und es dürfen sich nur so viele Kund*innen in den Verkaufsräumen befinden, dass durchschnittlich zehn Quadratmeter Verkaufsfläche je anwesender Kund*in gewährleistet sind.

4. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss jetzt bereits vor den Eingangsbereichen, die Kundenverkehr haben, getragen werden oder an Stellen, an denen ein Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann. Außerdem ist das Tragen während der Arbeitszeit verpflichtend, solange der Mindestabstand nicht gewährt werden kann und dies körperlich zumutbar ist.

5. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind verboten.

6. Das Haus des Kurgastes bleibt geschlossen.

7. Das Meerwasser-Erlebnisbad, die Sauna und das Fitness-Studio im TöwerVital bleiben geschlossen.

8. Betriebe der körpernahen Dienstleistungen oder der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Wellnesseinrichtungen und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Aus diesem Grund schließt die Wellnessabteilung im TöwerVital.

9. Einrichtungen für medizinisch notwendige Behandlungen wie Praxen für
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Fußpflege dürfen zu diesem Zweck geöffnet bleiben. Dies gilt z.B. für die Physiotherapie im TöwerVital und im Watt beleven.

10. Das Küstenmuseum und das Nationalpark-Haus bleiben geschlossen.

11. Das Kino bleibt geschlossen.

12. Der Friseursalon darf geöffnet bleiben.

13. Jetzt sind private Treffen nur noch mit bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind nicht einzurechnen.
Während der Weihnachtszeit vom 23.12. bis zum Ablauf des 01.01. dürfen 10 Personen, unabhängig der Anzahl der Haushalte, zusammentreffen. Kinder unter 14 Jahren sind nicht einzurechnen.

14. Zusammenkünfte in Kirchen sowie Trauungen, Trauerandachten und die Teilnahme am letzten Gang zur Grab- oder Beisetzungsstelle mit dem dortigen Aufenthalt sind unabhängig von der Zahl der teilnehmenden Personen zulässig, wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden, um die Infektionsgefahr zu minimieren.

15. Für die Schule und den Kindergarten gelten spezielle Regeln.

16. Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen sind Feuerwerke auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen untersagt. Details werden vom Landkreis festgelegt.

17. Diese VO hat, insoweit kein anderes Zeitfenster beschrieben wird, Gültigkeit bis zum 20.12..

Alle weiteren Punkte können Sie der Verordnung entnehmen oder über die Hotline des Landes erfahren. Tel.: 0511 120-6000

Falls Sie den Verdacht haben sollten erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.

Ich möchte mich wiederholt bei all denjenigen bedanken, die durch die Corona-Pandemie direkt verstärkt betroffen sind, sei es im medizinischen Sektor, ordnungsrechtlichen Bereich, Tourist Information, Transport und Verwaltung und die vielen Juister, die permanent mit ihren Gästen im Kontakt stehen, Antworten geben und Lösungen für die Zukunft finden wollen. Vielen Dank. Auch ein Dank an alle Zweitwohnungsbesitzer, für die die Situation nicht einfach ist.

Die Tourist¬Info ist nur noch am Hafenschalter geöffnet. Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen.
In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit. Bleiben Sie während der Adventszeit gesund.
Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,

Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist

 
Links
  1. http://juistnews.de/artikel/view/Main/Rat und Verwaltung/
  2. http://juistnews.de/Printer/artikel/2020/11/30/coronaverordnungen-mitteilung-des-burgermeisters/
  3. http://juistnews.de/artikel/displaypdf/2020/11/30/coronaverordnungen-mitteilung-des-burgermeisters/