Anlässlich der beginnenden Brut- und Setzzeit und des Frühjahrszuges zahlreicher Vogelarten erinnert die Nationalparkverwaltung an die bestehenden Regelungen zum Schutz der wildlebenden Tiere im Nationalpark und Weltnaturerbe Niedersächsisches Wattenmeer. Als häufigste Störung von Brut- und auch Rastvögeln werden leider immer wieder freilaufende Hunde registriert. Im gesamten Nationalpark gilt jedoch ganzjährig Anleinpflicht!
Viele Watvogelarten, Strandbrüter wie Seeschwalben und Regenpfeifer, aber auch Greif- und Singvögel sind deutschland- oder europaweit in ihrem Bestand gefährdet. Für viele von ihnen ist der Wattenmeer-Nationalpark mit seinen großen naturbelassenen Flächen eines der letzten Refugien, um durch erfolgreiche Brut den Fortbestand der Art zu sichern. Jegliche Störung kann den Bruterfolg gefährden. Vor diesem ernsten Hintergrund stößt die Floskel "Mein Hund tut aber nichts" auf keinerlei Verständnis und uneinsichtige Hundebesitzer müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
"Viele Hundehalter merken nicht, wie sensibel unsere Brutvögel auf die Anwesenheit frei laufender Hunde reagieren. Die Elternvögel konzentrieren sich auf den vermeintlichen Feind und können sich dann nicht um die Nahrungssuche und die Aufzucht der Jungvögel kümmern. Die Folgen sind dann oft schwerwiegend. Und genau das müssen wir im Nationalpark vermeiden, der schließlich dafür eingerichtet wurde, der Vogelwelt eine dauerhafte und gute Bleibe zu sichern" erklärt Nationalpark-Leiter Peter Südbeck.
Auch Drachensportler können wegen der Scheuchwirkung, die Drachen auf Vögel ausüben, erhebliche Auswirkungen auf die Natur haben. Die Benutzung von Drachen in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks ist daher ganzjährig verboten. Für Kitesurfer werden derzeit einige eng begrenzte Flächen - abseits der für Vögel und Seehunde sensiblen Bereiche - ausgewiesen.
Zu beachten ist ebenfalls das Wegegebot. Die Ruhezone des Nationalparks darf ganzjährig nur auf den hierfür markierten Wegen betreten werden. Während der Brut- und Aufzuchtzeit (1. April bis 31. Juli) gilt diese Regel auch im Deichvorland in der Zwischenzone, das von Brutvögeln wie dem Rotschenkel genutzt und entsprechend gekennzeichnet ist.
Auch Seehunde und Schweinswale haben oder bekommen jetzt Nachwuchs und sind besonders schutzbedürftig. "Seehund-Liegeplätze dürfen grundsätzlich nicht betreten oder mit Booten angefahren werden", erinnert Richard Czeck, Experte für Meeressäuger bei der Nationalparkverwaltung. Von Land erreichbare Seehundsbänke (Borkum, Norderney, Baltrum, Langeoog) sind durch Zäune und Schilder abgesperrt.
Wer ein vermeintlich verlassenes Seehundbaby entdeckt: Finger weg und besonders großen Abstand halten! Wer dem Tier helfen will, informiert die Nationalparkwacht, das Nationalparkhaus oder direkt den Wattenjagdaufseher. Nur der kann entscheiden, ob die Robbe wirklich verwaist oder krank ist - oder einfach nur auf die Rückkehr der Mutter wartet.
Über das gut ausgebaute Wander-, Rad- und Reitwegenetz im Nationalpark lässt sich die Schönheit und Vielfalt der Natur erleben, ohne sie zu stören.
Links zu Hundestränden an der Küste und auf den Inseln: www.nationalpark-wattenmeer.de/nds/nationalpark/erlaubt-verboten/hunde [3]
JNN-Foto: Nationalparkverwaltung / Jürn Bunje