Der Kreisjägermeister des Landkreises Aurich, Gernold Lengert, hat mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres die „Notzeit“ gemäß § 32 Absatz 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes ausgerufen. Die Maßnahme dient dem Schutz des Wildes in einer witterungsbedingt angespannten Versorgungslage. Sie soll sicherstellen, dass die Tiere ungestört ausreichend Nahrung finden können.
Während der Notzeit ist die Ausübung der Jagd – insbesondere Gesellschaftsjagden – zu unterlassen. Die Bevölkerung wird gebeten, Rücksicht auf das Wild zu nehmen und Störungen in Wald und Feld möglichst zu vermeiden. Das Ende der Notzeit wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Zum Hintergrund der Maßnahme: Aktuell herrschen auch im Landkreis Aurich Wetter-Bedingungen, durch die die natürliche Nahrungsaufnahme des Wildes stark eingeschränkt wird. Die bevorstehende Witterung (Schnee mit ggf. einfrierender Schneedecke) und anhaltender Frost erschweren den Zugang der Tiere zu Pflanzen und Trieben weiter. Dadurch entsteht eine akute Versorgungsknappheit, die das Überleben vieler Wildtiere gefährdet. Die „Notzeit“ dient dazu, das Wild vor Hunger und Stress zu schützen und eine erhöhte Sterblichkeit in den Beständen zu vermeiden.
TEXT: LANDKREIS AURICH/RAINER MÜLLER GUMMELS