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News: Unbefugte gehören nicht auf die Kai- und Ranierflächen im Westhafen

Beigetragen von JNN am 17. Jul 2025 - 21:19 Uhr

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Im Inselversorgungshafen herrscht täglich reger Staplerverkehr, insbesondere auf der Rangier- und Kaifläche an der Frachtpier. Dieser Bereich ist zentral für die logistische Versorgung der Insel und birgt bei unsachgemäßer Nutzung erhebliche Gefahren.

Zur Vermeidung von Unfällen und zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes weist die Hafenlogistik darauf hin, dass die Sperrung der Rangier- und Kaifläche künftig konsequent einzuhalten ist. Während des Be- und Entladens sind diese Flächen ausschließlich dem Betrieb der Hafenlogistik vorbehalten und dürfen nicht von Unbefugten betreten oder befahren werden.

Gefahren durch Staplerbetrieb: Der Einsatz von Gabelstaplern mit schwerem Ladegut, eingeschränkter Sicht und engem Zeitfenster stellt eine erhebliche Gefährdung für Personen dar, die sich unbefugt im Arbeitsbereich aufhalten. Beinahe-Unfälle in der Vergangenheit machen deutlich, dass strengere Sicherheitsvorkehrungen notwendig sind.

Wichtiger Hinweis für Kunden und Selbstabholer: Die Wegeführung für Kunden und Selbstabholer erfolgt grundsätzlich westlich der Güterhalle. Der direkte Zugang zur Frachtpier ist untersagt. Lediglich Pferdefuhrwerken ist die Querung der Rangier- und Kaifläche vorbehalten. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen sind zwingend zu beachten.

Die Hafenlogistik Juist bittet alle Nutzer des Hafengeländes um Verständnis und um konsequente Beachtung der Anweisungen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz aller Beteiligten und der Aufrechterhaltung eines sicheren Hafenbetriebs.

Für Rückfragen steht das Team der Hafenlogistik gerne zur Verfügung.
➔ www.geno-juist.de/fracht
➔ E-Mail: fracht@geno-juist.de
➔ Telefon: 04935/9210780
➔ Anschrift: Am Hafen 2 | 26571 Juist

TEXT UND FOTOS: HAFENLOGISTIK JUIST

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