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Aus der Region: Baum- und Heckenschnitt ab 1. Oktober wieder erlaubt

Beigetragen von JNN am 04. Okt 2025 - 11:51 Uhr

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Ab dem 1. Oktober endet das gesetzliche Schnittzeitverbot: Bis Ende Februar ist es nicht mehr verboten, Bäume sowie Hecken und Gebüsche zu entfernen oder „auf den Stock“ zu setzen, das heißt auf Kniehöhe abzuschneiden – soweit keine weiteren Rechtsgrundlagen dagegensprechen. In der übrigen Zeit des Jahres sind nur schonende Pflegeschnitte und der Rückschnitt des Zuwachses erlaubt.

Der Landkreis Aurich weist darauf hin, dass dies keine generelle Freigabe für Baumfällungen und Rückschnitte bedeutet. Der Artenschutz ist stets zu beachten. Vor jedem Eingriff ist zu prüfen, ob Tiere betroffen sein könnten oder ob sich Höhlen und Nester im Gehölz befinden.

Unter Hecken und Gebüschen können beispielsweise Igel (Anmerkung der Redaktion: Entfällt auf Juist) schlafen, die bei Gefahr nicht weglaufen, sondern sich lediglich zusammenrollen. Fledermäuse halten unter anderem in Baumhöhlen Winterschlaf. Werden sie dabei gestört oder gar verletzt, kann das für sie tödlich enden: Ihre Körperfunktionen sind im Winter stark heruntergefahren, ein Aufwachen kostet viel Zeit und Energie, die sie in der nahrungsarmen Jahreszeit nicht wieder aufnehmen können.

Zudem gilt:

• In einigen Gemeinden existieren Baumschutzsatzungen. Diese sind zwingend zu beachten.

• Auch über Bebauungspläne können einzelne Bäume als erhaltenswert festgesetzt sein.

Auf landwirtschaftlich genutzten oder naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen können ebenfalls zusätzliche Auflagen zu beachten sein.

Beispielsweise sind Wallhecken geschützte Landschaftsbestandteile (gem. 22 Abs. 3 des NNatSchG in Verbindung mit §29 des BNatSchG) und dürfen grundsätzlich nicht beseitigt oder die darauf befindlichen Gehölze in ihrem Wachstum beeinträchtigt werden (von der Nutzung von Schlegelmulchern ist abzusehen). Zum Wallheckenfuß ist bei Bodenbearbeitungen ein ausreichender Abstand einzuhalten.

Der Landkreis Aurich bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger: Prüfen Sie vor einem Schnitt oder einer Fällung die Gegebenheiten vor Ort sorgfältig und handeln Sie mit Rücksicht auf Tiere und Natur. Bei Unklarheiten oder Fragen melden Sie sich gerne bei der Unteren Naturschutzbehörde.

TEXT: LANDKREIS AURICH/LENNART ADAM

 
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