Der Rat beschloss auf seiner letzten Sitzung die Ausschreibung für die Gastronomie bei Veranstaltungen der Kurverwaltung auf dem Kurplatz. Es gibt zwei Ausschreibungen, eine für die Saison und gesondert wird der Juister Winterzauber angeboten. Beide Ausschreibungen finden Sie jetzt auch hier auf JNN unter "Weiterlesen".
AUSSCHREIBUNG Gastronomie bei Veranstaltungen der Kurverwaltung auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 – 2025 mit Ausnahme des Winterzaubers:
Hiermit schreibt die Kurverwaltung Juist die Gastronomie bei Veranstaltungen auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 mit Ausnahme des Winterzaubers aus. Bei diesen Veranstaltungen muss von dem Anbietenden mindestens ein Getränkestand inkl. Weinverkauf und ein Stand mit Speisen, der über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht, vorhanden sein. Der Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind absolut ausgeschlossen. Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen. Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Für das Jahr 2023 sind neben den Töwerland-Konzerten ca. 40 weitere Veranstaltungen im Zeitraum von April - Oktober vorgesehen, an denen eine Gastronomie möglich wäre. Der Anbietende verpflichtet sich an mindestens 70% der vereinbarten Veranstaltungen ein oben genanntes Angebot durchzuführen. Das Mindestangebot liegt bei 1.000,- € pro Jahr.
Angebote bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Gastronomie Veranstaltungen auf dem Kurplatz 2023 - 2025“ bis zum 01.02.2023 bei Herrn Vodde im Rathaus, 1. Stock, abgeben. Das meistbietende Angebot erhält den Zuschlag. Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.
AUSSCHREIBUNG Winterzauber am Kurplatz für die Jahre 2023 - 2025:
Hiermit schreibt die Kurverwaltung Juist die Durchführung des Winterzaubers auf dem Kurplatz für die Jahre 2023 bis 2025 aus. Bei dem Winterzauber muss von den Veranstaltern mindestens ein Getränkestand mit Heiß -und Kaltgetränken, ein Speisestand, der über den Verkauf von Bratwurst hinausgeht und eine überdachte Veranstaltungsmöglichkeit vorhanden sein, damit die Gäste vor Regen und Schnee geschützt sind. Eine weihnachtliche Dekoration ist zwingend notwendig. Der Verkauf von Getränken und Speisen geschieht ausschließlich über Mehrwegmöglichkeiten. Einweggeschirr und Einwegbecher sind absolut ausgeschlossen. Den durch den Verkauf von Getränken und Speisen entstandenen Müll hat der Gastronom zu entsorgen und den Veranstaltungsplatz zu reinigen. Sollte dies nicht geschehen, werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.
Der Winterzauber hat an allen Adventswochenenden (Freitag – Sonntag) und in der Zeit vom 26.12. – 04.01. stattzufinden. Am 24. und 25.12. sowie am 01.01. findet kein Winterzauber statt. Der Winterzauber hat im genannten Zeitraum mindestens von 17:00 – 21:00 Uhr und am 31.12. mindestens vom 11:00 – 14:00 Uhr stattzufinden. Das Mindestangebot liegt bei 1.000,- € pro Jahr.
Angebote bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Winterzauber Kurplatz 2023 - 2025“ bis zum 01.02.2023 bei Herrn Vodde im Rathaus, 1. Stock, abgeben. Das meistbietende Angebot erhält den Zuschlag. Bitte geben Sie unbedingt die Gesamtsumme für die drei Jahre an.
TEXT: KURVERWALTUNG JUIST