Die Klagegemeinschaft Juist- Borkum hat eine Klage bei der Rechtbank in Den Haag gegen die geplante Erdgasförderung in der Nordsee eingereicht. Außerdem wird die Klage unterstützt von der Stadt Norderney.
Die geplante Erdgasförderung befindet sich in nur 19 bzw. 29 Kilometer Entfernung vor den Inseln Schiermonnikoog, Borkum und Juist, umgeben von mehreren bedeutsamen Naturschutzgebieten. Diese gehören unter anderem dem UNESCO - Weltnaturerbe und Natura 2000- Gebiet an, welche unter den höchsten europäischen Schutzstatus fallen.
Die Plattform selbst soll in dem Riffgebiet der „Borkumer Steine“ erbaut werden, welches sich aktuell in einem Prüfverfahren zum Natura 2000- Gebiet befindet. Die besonderen Naturräume auf den ostfriesischen Inseln sowie in der Nordsee werden durch Emissionen, Bautätigkeiten und wachsender Infrastruktur der Erdgasplattform stark belastet. Nicht nur die Unterwasserwelt, wozu kleine, im Sediment lebende Lebewesen, aber auch Fische und Schweinswale gehören, sind von den Auswirkungen von chemischen und mechanischen Eingriffen betroffen, sondern auch Vögel und wertvolle ökologische Lebensräume wie die Graudünen. Welche kumulativen Auswirkungen durch die verschiedenen industriellen Einflüsse, wie das Kohlekraftwerk, dem Offshore Windpark und dem Schiffsverkehr auf die sensiblen Ökosysteme einwirken und die sich daraus resultierenden Folgen sind schwer einschätzbar.
Doch nicht nur diese Risiken fürchten die Inseln. Seismische Aktivitäten wie Erdbeben und Bodenabsenkungen im Zusammenhang mit dem Meeresspiegelanstieg können zu Schäden an Häusern, denkmalgeschützten Gebäuden oder Küstenschutzbauwerken führen. Dies bedroht auch den so essenziellen Tourismus auf den Inseln, sowie deren Autarkie der Trinkwasserversorgung. Mit dem Bau der Plattform und den damit verbundenen Emissionen steigt auch der CO2-und Methan Ausstoß, was den gesetzten Klimazielen widerspricht.
Ebenfalls geht Gefahr von Havarien und Unfällen im Zusammenhang mit der Plattform aus, die beispielsweise zu Ölteppichen vor den Inseln oder zu unkontrolliertem Schadstoffausstoß führen könnten und als Ergebnis schwere Umweltschäden aufweisen. Ein weiterer Aspekt, welcher gegen die Förderung von Erdgas spricht, ist, dass der Start der Gasförderung frühestens Ende 2024 mit kleinen Fördermengen beginnen kann und deshalb zum aktuellen Versorgungsengpass keinen Beitrag leistet. Dazu kommt, dass diese Entscheidung zur Genehmigung der Plattform keine Übergangslösung für wenige Jahre darstellt, sondern die Genehmigung für einen Zeitraum von 30 Jahren oder mehr beinhaltet.
Aus diesen genannten Gründen ist es für die Inselgemeinde Juist, Stadt Borkum und auch die der Stadt Norderney ein zu hohes Risiko, welches dem zu erwartenden Nutzen von unter einem Prozent des jährlichen Jahresverbrauches von Deutschland gegenübersteht. Zu groß sind die kalkulierten Auswirkungen und unkalkulierbaren Gefahren für Umwelt und Menschen für diese lange Zeitspanne.
Diese Einschätzung teilt nicht nur die Inselgemeinde Juist, Stadt Borkum und die Stadt Norderney, sondern auch weitere deutsche und niederländische Organisationen, welche ebenfalls bei Gericht eine Klage eingereicht haben. Mit der Klage gegen das Projekt Erdgasförderung in der Nordsee fordern die teilnehmenden Kommunen eine neue Risiko- Nutzen- Analyse mit dem Ergebnis der Beendigung des Projektes.
TEXT: PRESSEMITTEILUNG INSELGEMEINDE JUIST
JNN-FOTO: HERO LANG