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News: Ortsverband Juist Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen geplante Verschärfung aus

Beigetragen von Petzi am 01. Sep 2021 - 22:19 Uhr

Der Artikel "Andreas Scheuer (CSU) plant Todesstoß für Wassersport auf Juist" sorgt für reichlich Gesprächsstoff auf der Insel. Der Ortsverband Juist Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen die von der CSU geplante Verschärfung aus und hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Diese finden Sie unter weiterlesen...

Ortsverband Juist Bündnis 90/Die Grünen spricht sich gegen die von der CSU geplante Verschärfung aus und hält an der bestehenden Befahrensregelung der Bundeswasserstraßen im Nationalpark Wattenmeer fest!

Der Ortsverband der Grünen auf Juist spricht sich gegen eine vom Bundesverkehrsministerium, unter Leitung von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), geplanten Verschärfung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) und damit verbundenen etwaigen Beschränkungen auf Juist aus! In diesem Zusammenhang muss aber darauf hingewiesen werden, dass entgegen der Darstellung des Beitrags unter JNN, vom 22. August 2021, die geplante Neuregelung der Nordsee-Befahrensverordnung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Gesetze-19/verordnung-bundeswasserstrassen-nationalpark-nordsee.html?nn=382740) nicht im Wesentlichen mit verschärften Einschränkungen, bezüglich der geltenden Fassung der Befahrensregelung im Juister Wattenmeer einhergeht und auch kein „Gefängnis um Juist gebaut“ wird.  Unter § 8 Absatz 3 (Ausnahmen und Befreiungen) des Entwurfes der Neuregelung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV) wird deutlich, dass die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt im Benehmen mit der örtlich zuständigen Nationalparkverwaltung im Einzelfall Befreiungen von den Verboten nach § 6 (NordSBefV) erteilen kann, sofern diese mit dem Schutzzweck der Verordnung vereinbar sind. Nach Rücksprache mit der Nationalparkverwaltung, wird der nationalparkrechtlich zugelassene Anlandeplatz im Westen von Juist nicht aufgehoben. Seine Zufahrt ist aber durch die Einrichtung eines sog. traditionellen Fahrwassers auch dann gesichert, wenn das Fahrwasser nicht mehr als solches eingerichtet wäre. Außerhalb der Ruhezone bleibt das Trockenfallen nach wie vor zulässig. Das betrifft die angestammten Trockenfallplätze im westlichen Juister Watt zwischen Hafen und dem Ortsteil Loog sowie im östlichen Juister Watt zwischen Hafen und dem Flugplatz.
Zur direkten Fahrt in Luftlinie nach Norddeich ist schon gegenwärtig das dortige Robbenschutzgebiet zu umfahren. Hier soll im Rahmen der Neuregelung, lediglich der natürlichen Dynamik folgend, in geringem Umfang die zulässige Fahrroute ostwärts verschoben und nicht ein generelles Fahrverbot ausgesprochen werden!
Um zusätzlich „Wind aus den Segeln zu nehmen“, bezüglich der emotional geführten Diskussion im Zusammenhang mit der geplanten Neuregelung der Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV), ist nochmals darauf hinzuweisen, dass auch aktuell, an keiner Stelle zwischen Juist und Norddeich von mit Motorkraft angetriebenen Booten eine Höchstgeschwindigkeit von 16 kn in Fahrwasser außerhalb der besonderen Schutzgebiete bzw. 8 / 12 kn außerhalb der Fahrwasser überschritten werden darf. Diese Regelung bleibt in der geplanten Neuregelung der NordSBefV unverändert.
Eine Erleichterung im Rahmen der geplanten Neuregelung der NordSBefV, beinhaltet den Wegfall der derzeit gültige „Drei-Stunden-Regel“, in den „Zonen I“ des Nationalparks. Nach der zurzeit noch gültigen Regel, ist das Befahren dieser Zonen drei Stunden nach und vor Tidehochwasser untersagt. Mit dem Entfall dieses Verbotes können diese Gebiete auch in der Niedrigwasserphase befahren werden. Das Trockenfallen in Schutzgebieten wird, wie schon erwähnt, allerdings nur an besonderen Stellen (Bsp. Westende der Insel Juist) erlaubt sein (§ 6 Absatz 3 Satz Nummer 1). Die Ruhezonenbereiche lassen sich dadurch zeitlich länger befahren als bislang. Weiter Infos zum Segeln und Wassersport im Nationalpark finden sie auch auf der entsprechenden Website der Nationalparkverwaltung unter https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wissensbeitrag/segeln/.

Geplante Einschränkungen „an Land“, insbesondere an der Westspitze von Juist, wie sie im JNN-Bericht vom 22. August 2021 angedeutete wurden, sind nicht vorgesehen. Erst 2019 wurde dort das Wegekonzept von der Nationalparkverwaltung neu geordnet und auf Wunsch der Gemeinde die Möglichkeit zu reiten entsprechend ergänzt. Die Umrundung der Westspitze für Wanderer, Kutschen und Reiter sowie der am Nordstrand in die Westspitze ausgewiesene zulässige Wanderweg hat nach wie vor Bestand.
In diesem Zusammenhang appelliert der Ortsverband der Grünen auf Juist an alle Insulanerinnen und Insulaner, dass nur eine gute Zusammenarbeit zwischen Tourismus und Naturschutz langfristig den Erhalt unseres einzigartigen Naturraumes und damit verbunden die Existenz unseres Wirtschaftszweiges Tourismus erhält. Dafür stehen wir im Rahmen der Juister Kommunalpolitik!
In diesem Sinne, auf gute Zusammenarbeit.
Ortsverband Juist Bündnis 90/DieGrünen

Text: Till Moritz/Bündnis 90/Die Grünen

 
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