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News: Beherbergung: Nur noch Test bei Anreise notwendig

Beigetragen von JNN am 21. Jun 2021 - 11:25 Uhr

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Das Land Niedersachsen hat eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht, die weitere Lockerungen für Landkreise mit einer stabilen Inzidenz unter 10 vorsieht. (Der LK Aurich meldet heute einen Inzidenzwert von 8,4) Danach müssen Beherbergungsbetriebe von Gästen nur noch bei Anreise einen negativen Coronatest, eine Impfbescheinigung oder einen Genesenennachweis vorgelegt bekommen.
UPDATE: Laut Landkreis Aurich gelten diese Gegelungen ab Samstag, den 26. Juni auch auf Juist.

- In geschlossenen Räumen sind private Treffen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Nicht mit eingerechnet werden Kinder dieser Personen bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren, vollständig Geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte von Menschen mit einer wesentlichen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

- Treffen und Feiern mit mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn die für die Feier verantwortliche Person sicherstellt, dass alle Teilnehmenden einen negativen Test nachweisen können, vollständig geimpft oder genesen sind. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren müssen nicht getestet werden.

- Bei Sitzungen, Zusammenkünften und Veranstaltungen entfallen Abstandsgebot und Maskenpflicht, wenn drinnen nicht mehr als 25 Personen beteiligt sind und nicht mehr als 50 Personen im Freien teilnehmen. Bei größeren Sitzungen gilt die Abstands- und drinnen auch die Maskenpflicht, solange kein Sitzplatz eingenommen wurde. Die Hygieneregeln gelten nicht, wenn alle Teilnehmenden negativ getestet, komplett geimpft oder genesen sind. Der Veranstalter muss die Daten aufnehmen, um Kontakte nachverfolgen zu können.

- Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind uneingeschränkt zulässig. Es gelten weder Abstands- noch Maskenpflicht.

- Touristische Schiffs- , Kutsch-, Bus- sowie Seilbahnfahrten brauchen ein Hygienekonzept. Am Sitzplatz gilt Maskenpflicht, wird der Mindestabstand eingehalten, entfällt sie.

- Bei touristischen Übernachtungen muss nur bei der Anreise ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden

- Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen Personenbegrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen nicht vollständig geimpfte oder genesene Personen einen negativen Testnachweis vorlegen.

Gäste von Clubs und Discotheken müssen einen negativen Testnachweis vorlegen oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung. Masken- und Abstandspflicht entfallen.

TEXTQUELLEN: LAND NIEDERSACHSEN, NDR

 
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