Als Anlage zur letzten Ausgabe der „Juister Inselpost“ (Nr. 27 vom 02. Juli 2020) war eine vierseitige Anlage mit einem „Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des „Seeferienheims“ auf der Insel Juist“ zu finden. Hier führt die Inselgemeinde auf, was eventuelle zukünftige Bewerber für den Betrieb des Objektes wissen müssen.
Wer die Infos lesen möchte, auf https://oc.gemeinde-juist.de/inselpost-2020/ gehen, dann den Download der Inselpost Nr. 27 anklicken.
Die Gemeinde hat das Objekt mit seinen vier Gebäuden vom evangelischen Kirchenkreis Dortmund auf dem Wege des Vorkaufsrechtes erworben. Eigentlich sollte es an den Investor und Bauunternehmer Moorkamp im oldenburgischen Steinfeld verkauft werden. Dieser hat zwischenzeitlich Widerspruch gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes eingelegt, was unter Umständen nur auf dem Klageweg geklärt werden kann.
JNN bekam einige Anfragen, ob die Ausschreibung eines Interessenbekundungs- verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt bedeute, dass der Fall Moorkamp ausgestanden ist. Wir haben dazu Bürgermeister Dr. Tjark Georges um eine Stellungnahme gebeten, die er uns auch zukommen ließ. Der Verwaltungschef dazu: „Unabhängig von dem laufenden Rechtsstreit halten wir nach potentiellen Pächtern Ausschau damit keine Zeit verloren geht.“
„Die Gemeinde sucht einen Pächter für die Zeit nach dem Rechtsstreit“, bestätigte auch Hans-Ludwig de Vries (CDU), Ratsmitglied und Vorsitzender vom Bau- und Umweltausschuss. „Der Eigentümer des Gebäudes ist noch die Kirche in Dortmund, die ja nicht weiß von wem sie das Geld bekommt. Und solange der Rechtsstreit nicht beendet ist, keine Nutzung des Gebäudes.“
JNN-ARCHIVFOTO: STEFAN ERDMANN