Jetzt vor dem Wochenende hat unser Bürgermeister noch mal die aktuelle Lage zusammengefasst. Sie finden dieses unter Weiterlesen, ebenso gibt es Links, wo man die entsprechenden Verordnungen nachlesen kann.
Nach einigem Hin und Her sieht die Lage zusammengefasst aktuell wie folgt aus:
1) Ab dem 25.05.2020 gilt eine Änderungsverordnung, die zusammen mit der Verordnung vom 08.05.2020 anzuwenden ist. Die Zusammenfassung als „Lesefassung“ habe ich angehängt. Die Gültigkeit soll bis zum 10.Juni 2020 Bestand haben.
2) Trotz der nicht eindeutigen Aussage hinsichtlich der Beherbergungsgäste für die Inseln, kann herausgestellt werden: Ab dem 25.05.2020 dürfen Gäste für Beherbergungsbetriebe nach Juist reisen. Allerdings dürfen diese Betriebe die Auslastungsgrenze von 60% ihrer Kapazität nicht überschreiten.
3) Hierzu gilt folgende Aussage der Landräte:
„Über Landrat Sven Ambrosy (LK Friesland) haben wir die Landesregierung um eine kurzfristige Änderung des § 7a LVO gebeten, um Hotelgäste ab Montag, den 25. Mai2020, auf die ostfriesischen Inseln zu lassen und die 6-Übernachtungsfrist für Ferienwohnungen in die auch für Festlands-Ferienwohnungen geltende 7-Tage-Belegungsfrist umzuändern und Tagestourismus weiter auf den ost-friesischen Inseln auszuschließen, in dem eine Mindestübernachtung von einer Nacht nachgewiesen wird. Angesichts des Brückentages ist eine Änderung der LVO seitens der Landesregierung bis Montag nicht realistisch. Auch Allgemeinverfügungen durch die Landkreise können realistischer Weise zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu Morgen in die Zeitungen gelangen, was für die Inkraftsetzung zum 25. Mai 2020 aber notwendig wäre. Die Küstenlandkreise sind daher einig, dass sie am Montag jeweils für ihren Landkreis und „ihre“ Inseln eine gemeinsam abgestimmte Allgemeinverfügung mit vorgenannten Regelungen erlassen. Da diese dann erst am Dienstag in den Zeitungen erscheinen und damit erst am Mittwoch gelten, werden die Inselbürgermeister in Erwartung der Allgemeinverfügungen gebeten, den §7a Absatz 6 dahin gehend anzuwenden, für Montag und Dienstag Hotelgäste mit Buchungsnachweis und auch Ferienwohnungsgäste unter sechs Nächte auf die Inseln zu lassen.“
4) Des Weiteren ist der Betrieb von Gaststätten, bei dem der Schankwirtschaftsbetrieb gegenüber dem Speisewirtschaftsbetrieb deutlich überwiegt, verboten.
5) Das Kino bleibt weiterhin geschlossen.
6) Schwimmbäder und Saunen bleiben geschlossen.
7) Es ist eine eingeschränkte Nutzung von Fitnessstudios möglich.
8) Schulen und Kindergärten ist der Betrieb mit Einschränkungen möglich.
9) Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind weiterhin auf zwei Personen bzw. 2 Haushalte beschränkt.
10) Für Ferienwohnungen gilt weiterhin die Wiederbelegungsfrist von 7 Tagen.
11) Die maximale Belegung des Bootshafen darf 60% nicht überschreiten.
12) Kutschen müssen weiterhin die Hygieneregeln einhalten.
13) Vergnügungsfahrten mit dem Schiff dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
14) Inselführungen in Gruppen nicht größer als 10 Personen sind möglich.
15) Restaurants müssen die entsprechenden Hygieneregeln einhalten. Die 50% Grenze gibt es nicht mehr.
16) Körpernahe Dienstleistungen sind unter Auflagen möglich.
17) Für die Inseln gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen, die am Montag bzw. Dienstag per Allgemeinverfügung vom Landkreis kommuniziert werden. Ich sehe bis auf die Beherbergungsgäste keine Änderung zu unserer Allgemeinverfügung.
Bedenken Sie bitte, dies ist nur eine Aufzählung und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Lesen Sie bitte deshalb die Verordnung für Detailfragen.
So, meine Damen und Herren, mir fällt es nicht einfach all diese Punkte aufzuzählen, da es sich um Einschränkungen handelt, doch sind diese von der Landesregierung ausgearbeitet worden und dem entsprechend anzuwenden.
Denken Sie daran, dass es im Wesentlichen darum geht, die Ausbreitung des Corona-Virus zu unterbinden und somit Sicherheit für uns Insulaner und unsere Gäste zu gewährleisten.
Inwieweit diese Einschränkungen rechtlich haltbar sind, wird sich während der nächsten Tage zeigen.
Die Verordnungen und Allgemeinverfügungen finden Sie unter
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html
https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html
https://oc.gemeinde-juist.de/category/aktuell/
Falls Sie weitere Fragen haben sollten, nutzen Sie bitte die Hotlines des Landes und des Landkreises.
0511/1206000 oder 04941/161616
Unser Ordnungsamt und die Polizeistation können Ihnen sicherlich auch behilflich sein.
Meine bitte an Sie: Befolgen Sie bitte die Hygieneregeln, sei es privat oder als Gewerbebetrieb. Die Corona-Pandemie hält uns weiter in Atem und kann jederzeit wieder ausbrechen.
Bleiben Sie gesund. Wir halten sie weiterhin auf dem Laufenden.
Mit besten Grüßen aus Juist,
Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist