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Aus der Region: Aktuelle Infos vom Landkreis Aurich zur Corona-Infektion

Beigetragen von JNN am 13. Mär 2020 - 17:45 Uhr

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Die Pressestelle des Landkreises informierte heute Nachmittag (Freitag, 13. März) über den aktuellen Stand der Corona-Infektionen im Landkreis Aurich. Heute sind beim Gesundheitsamt vier neue positive Befunde eingegangen. Alle vier Betroffenen kommen aus der Stadt Aurich. Dabei handelt es sich um eine 1980 geborene Frau, einen ebenfalls 1980 geborenen Mann, eine 1972 geborene Frau und einen 1977 geborenen Mann. Alle vier hatten an einer Reise nach Österreich teilgenommen. Damit steigt die Gesamtzahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Aurich auf zwölf.

Das Corona-Infotelefon des Landkreises Aurich ist auch am Wochenende erreichbar – Sonnabend und Sonntag, jeweils von 8-16 Uhr, unter der Durchwahl 04941 16-1616.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Corona-Infektionen schränkt der Landkreis Aurich die Durchführung von Veranstaltungen weiter ein. Ab sofort sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen verboten. Hierzu hat die Kreisverwaltung am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Das Gesundheitsamt kann hiervon in begründeten Fällen, wie z. B. Beerdigungen, Ausnahmen zulassen.

Darüber hinaus gelten für Veranstaltungen im Gebiet des Landkreises Aurich mit einer Teilnehmerzahl unter 100 Personen mit sofortiger Wirkung die folgenden Auflagen:

- Es muss eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes gewährleistet sein.

- Es müssen ausreichende Möglichkeiten der Händehygiene (Toilettenräume mit Handwaschbecken, Flüssigseife und Einmalhandtücher sowie Desinfektionsmittel) vorgehalten werden.

- Die Teilnehmer müssen vor und während der Veranstaltung aktiv über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten und Husten- und Schnupfenhygiene informiert werden.

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung wird die Verfügung des Landkreises Aurich über das Verbot von Großraumveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen vom 11. März 2020 aufgehoben.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus werden zudem die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen im Landkreis Aurich ab sofort für Besucher geschlossen.

Hierzu hat die Kreisverwaltung am Freitag eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Besuche sind nur noch in Ausnahmefällen, insbesondere bei pflegerischer oder medizinischer Notwendigkeit, und auch dann ausschließlich nach Absprache mit der jeweiligen Einrichtung möglich.

Ziel der drastischen Maßnahme ist es, Patienten und Heimbewohner vor einer Corona-Infektion zu schützen. „Ein milderes gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Zwecks ist nicht ersichtlich“, heißt es in der Allgemeinverfügung.

Der Betrieb von „solitären“ Tagespflegeeinrichtungen - ohne angeschlossene Wohnbetreuung - wird untersagt. Tagespflegeeinrichtungen, die überwiegend Personen aus unterstützenden Wohnformen teilstationär betreuen und pflegen, wird lediglich die Aufnahme von externen Tagespflegegästen verboten.

Im Landkreis Aurich wurde am 09. März 2020 der erste Corona-Fall bekannt. Seither steigt die Anzahl der infizierten Personen im Kreisgebiet. Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts nimmt die Wahrscheinlichkeit für schwere Krankheitsverläufe mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen erheblich zu. Damit gehören Patienten in Krankenhäusern sowie Bewohner in Pflegeeinrichtungen zu den besonders gefährdeten Personengruppen. Diese gilt es angesichts des möglicherweise schwerwiegenden Krankheitsverlaufes besonders zu schützen. Ziel der Allgemeinverfügung ist es daher, die Übertragungswege des Corona-Virus auf Patienten von Krankenhäusern sowie auf Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu unterbrechen und das Risiko einer Ansteckung einzudämmen. „Wir wissen, wie tief diese Einschnitte sind, bitten die Bevölkerung aber eindringlich um Verständnis“, macht Landrat Olaf Meinen deutlich.

Eine Verzögerung des Eintritts von weiteren Corona-Infektionen sei auch dringend erforderlich, um das Gesundheitswesen im Kreisgebiet nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten und Pflegebedürftigen, aber auch für sonstige Krankheitsfälle bereitzuhalten, stellt die Kreisverwaltung fest. Zudem seien derartige Maßnahmen notwendig, um dringend erforderliche Zeit für die Entwicklung bislang nicht vorhandener Therapeutika und Impfstoffe zu gewinnen.

Mit der aktuellen Allgemeinverfügung über die Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Bewohner sowie Beschäftigten der Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet wird eine am 11. März 2020 erlassene Verordnung aufgehoben.

Die Kindergärten und Kindertagespflegestellen im Landkreis Aurich bleiben ab Montag, 16. März, wegen der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen. Das niedersächsische Kultusministerium hatte am Freitag den Betrieb in den Kitas mit einer entsprechenden Verfügung untersagt. „Wir haben mit diesem Schritt gerechnet“, machen Landrat Olaf Meinen und der Krummhörner Bürgermeister Frank Baumann als Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes in einer gemeinsamen Mitteilung deutlich.

Die Untersagung durch das Ministerium gilt zunächst bis zum 18. April. Dabei handelt es sich um eine Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Die Kindertagesstätten seien gleichermaßen wie Schulen von den Auswirkungen der Verbreitung des Coronavirus in besonderem Maße betroffen, heißt es in dem Schreiben aus Hannover. Die Schließung diene dazu, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. „Die Schließung ist eine richtige Entscheidung, um die Auswirkungen der Epidemie zu begrenzen“, sind sich Meinen und Baumann einig.

Ausgenommen von der Untersagung ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen. Hierfür sind die örtlichen Träger der Kindertagestätten zuständig. In den Gemeinden gehe man nun daran, die Umsetzung zu realisieren“, macht Baumann deutlich.

Allerdings soll die Notbetreuung auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt werden und dazu dienen, lediglich solche Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Be-reich,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuer-wehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

„Wir wissen, dass die Schließung viele Familien vor erhebliche organisatorische Probleme bei der Betreuung ihrer Kinder stellt, bitten aber alle Eltern um Verständnis für diese wichtige Maßnahme“, appellieren Landrat und Bürgermeister an die Einsicht der Erziehungsberechtigten.

TEXT: PRESSESTELLE LANDKREIS AURICH/RAINER MÜLLER-GUMMELS

 
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