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News: Neue VO im Rahmen der Corona Pandemie

Beigetragen von JNN am 09. Okt 2020 - 18:18 Uhr

Bild 0 von Neue VO im Rahmen der Corona Pandemie [2]

Sehr geehrter Damen und Herren,
liebe Juisterinnen und Juister,
liebe Gäste,
seit heute gilt eine generelle neue Verordnung des Landes Niedersachsen über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Zusätzlich tritt ab morgen eine Verordnung über Beherbergungsverbote in Kraft.
Details finden Sie auf den Seiten der Staatskanzlei unter:
https://www.niedersachsen.de/download/159509 [3]
https://www.niedersachsen.de/download/159579 [4]

Obwohl die prinzipiellen Regeln weiterhin Bestand haben, gibt es ein paar Punkte, die erwähnenswert sind. Insbesondere das Beherbergungsverbot stellt eine neue Herausforderung dar. Zusammengefasst sind folgende Regeln einzuhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit).

1) Das Abstandsgebot von 1.5m ist in der Öffentlichkeit einzuhalten. Kann dies in der Öffentlichkeit unter freien Himmel nicht erfolgen, so hat die Person einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Dies gilt nicht für einen Hausstand oder einem weiteren Hausstand oder einer Gruppe von bis zu 10 Personen. Es gelten weitere Ausnahmen, wie z.B. Bildungsveranstaltungen, Übungen der Feuerwehr oder bei sportlichen Betätigungen mit bis zu 60 Personen (s. §2).

2) In geschlossenen Räumen ist, wie gehabt, eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Ausnahmen sind beschrieben. Generell sind die BetriebsstättenbetreiberInnen verpflichtet auf die Einhaltung hinzuweisen und dies sicherzustellen (s. §3).

3) Jeder Betrieb und VeranstalterInnen sind verpflichtet ein Hygienekonzept zu erstellen und danach zu handeln (s. §4).

4) Insbesondere BetreiberInnen von Restaurationsbetrieben oder VeranstalterInnen mit Sitzplätzen sind verpflichtet die Kontaktdaten der Besucher zu erheben und zu dokumentieren. Hierzu werden der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer, sowie das Erhebungsdatum und Erhebungsuhrzeit erfasst. Diese Daten müssen datenschutzsicher und für mindestens 3 Wochen aufbewahrt und nach 1 Monat gelöscht werden (s. §5).

5) Für private Zusammenkünfte und Feiern gelten unter Einhaltung des Abstandsgebotes, dass sich in eigenen geschlossenen Räumen maximal 25 Personen, unter freiem Himmel 50 Personen aufhalten dürfen. Falls diese im öffentlichen Raum als auch in gastronomischen Betrieben stattfinden, sind nicht mehr als 100 Personen zugelassen. Bei mehr als 50 Personen dürfen ab 18:00Uhr keine Spirituosen und ab 22:00Uhr keine alkoholhaltigen Getränke mehr verzehrt werden.
Insgesamt wird diese Personenzahl, je nach Neuinfizierungsgrad des Landkreises nach unten korrigiert.

6) Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind mit bis zu 500 Personen möglich, solange das Abstandsgebot eingehalten werden kann und die Sitzplätze mindestens einem Meter voneinander entfernt sind. Des Weiteren muss in geschlossenen Räumen eine Belüftungsanlage mit Frischluftzufuhr betrieben werden. Nicht sitzende Personen haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. (s. §7/8).

7) Für religiöse Veranstaltungen müssen die Bedingungen des Hygienekonzeptes eingehalten werden (s. §9).

8) Weitere Vorgaben für Schulen und Kindergärten und weitere Einrichtungen sind entsprechend beschrieben.

9) Besondere Regeln gelten weiterhin für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland.

Die Beherbergungsverordnung regelt insbesondere den Umgang mit Gästen aus Landkreisen und Einrichtungen, die kumulativ während der letzten 7 Tage mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern registrierten (siehe: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html [5].
Die Beherbergungsbetriebe sind somit verpflichtet, sicherzustellen, dass nur Gäste zur Übernachtung beherbergt werden, die entweder nicht aus diesen Landkreisen stammen oder mit einem ärztlichen Zeugnis, welches bei der Anreise nicht älter als 48 Stunden ist, darstellen können, dass kein Anhaltspunkt für das Vorliegen einer Corona-Virus Infektion besteht. Ausnahmen sind zwingend notwendige beruflich oder medizinisch veranlasste Reisen oder der Bestand eines triftigen Grundes, wie z.B. enge Sozialkontakte oder die Nutzung einer eigenen Immobilie bzw. Dauerwohnraums. Die Untersagung gilt nur für Personen, die nach der Veröffentlichung des kritischen Gebietes nach Niedersachsen einreisen. Liegt das Gebiet in Niedersachsen, so gilt der Zeitpunkt der Beherbergung.
Auch wenn wir bislang keinen bestätigten Fall auf der Insel zu vermelden hatten, so müssen wir behutsam mit den Lockerungen umgehen, damit der Virus sich hier nicht verbreiten kann und wir gesund bleiben. Das klappt meines Erachtens bislang sehr gut und wenn Alle die Hygieneregeln einhalten, wird dies auch so bleiben.
Deshalb möchte ich nochmals auf die wichtigsten Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus hinweisen:

1. Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendige beschränken

2. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand von 1,5 Metern möglich ist sowie generell beim Einkaufen

3. Erstellte Hygienekonzepte befolgen

4. Daten erheben und dokumentieren

Ich weiß, dass es nicht immer leicht fällt diese Regeln weiterhin im „Urlaubsmodus“ zu befolgen. Doch gefährden Sie bei Nichteinhaltung Ihre Mitmenschen. Bitte respektieren Sie gerade deshalb die Anweisungen durch die Gastgeber vor Ort oder unser Ordnungsamtsmitarbeiter und Polizeibeamte.
Wenn Sie einen Regelverstoß wahrnehmen sollten, so scheuen Sie sich nicht, dies direkt zu äußern oder unser Ordnungsamt bzw. die Polizei zu informieren.
Falls Sie trotzdem den Verdacht haben sollten erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt, sondern nehmen telefonisch Kontakt auf. Er wird sich mit Ihnen beraten und die nächsten Schritte abstimmen.
Ich möchte mich wiederholt bei all denjenigen bedanken, die durch die Corona-Pandemie direkt verstärkt betroffen sind, sei es im medizinischen Sektor, ordnungsrechtlichen Bereiche, Touristinformation, Transport und Verwaltung und die vielen Juister, die permanent mit Ihren Gästen im Kontakt stehen, Antworten geben und Lösungen für die Zukunft finden wollen. Vielen Dank.
An dieser Stelle möchte ich auch einen großen Dank an unsere Gäste senden, die uns treu geblieben und bereit sind mit diesen Einschränkungen nach Juist zukommen.
Die Tourist-Info ist wie gewohnt geöffnet. Die Gemeindeverwaltung ist telefonisch und per email für Sie da. Nach telefonischer Vereinbarung besteht die Möglichkeit sich einen Termin vor Ort geben zu lassen.
In diesem Sinne halten wir Sie auf dem Laufenden und wünschen Ihnen weiterhin beste Gesundheit und einen wunderschönen Urlaub. Bleiben Sie gesund.
Ihr Bürgermeister mit dem gesamten Team und dem Gemeinderat,

Dr. Tjark Goerges
Bürgermeister und Kurdirektor
Inselgemeinde Juist

 
Links
  1. https://juistnews.de/https://juistnews.de/artikel/view/Main/News/
  2. https://juistnews.de/newsbilder/pic_sid7092-0-norm.jpg
  3. https://juistnews.de/https://www.niedersachsen.de/download/159509
  4. https://juistnews.de/https://www.niedersachsen.de/download/159579
  5. https://juistnews.de/https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-reisende-185450.html
  6. https://juistnews.de/https://juistnews.de/Printer/artikel/2020/10/9/neue-vo-im-rahmen-der-corona-pandemie/
  7. https://juistnews.de/https://juistnews.de/artikel/displaypdf/2020/10/9/neue-vo-im-rahmen-der-corona-pandemie/