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Nationalparkverwaltung: Brutzeitbeginn: Ab 1. April gilt überall Anleinpflicht für Hunde

Beigetragen von JNN am 03. Apr 2018 - 17:10 Uhr

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Bekanntlich bringt uns der Osterhase die Ostereier, kann aber selbst keine legen. Bei der auf dem Foto festgehaltenen Begegnung fürchtete der Sand- regenpfeifer vermutlich „Beschaffungskriminalität“ und vertrieb das verdutzte Osterhasen-Team lautstark aus seinem Brutrevier.

Nun zum Ernst der Sache: Ab dem 1. April bis zum 15. Juli gilt überall in der freien Landschaft die Anleinpflicht für Hunde, um die Kinderstuben der Vögel und anderer wildlebender Tiere zu schützen. In der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer gilt die Anleinpflicht sogar ganzjährig, denn auch außerhalb der Brut- und Setzzeit dürfen rastende Zugvögel und Robben nicht gestört werden. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, verursacht schon ein harmloser Hase in der Nähe des Nestes den Vogeleltern Stress. Bei einem Hund – für Vögel ein Fressfeind – sind die Konsequenzen weitreichender. Verlassen die aufgescheuchten Vogeleltern längerfristig das Nest, bleiben Eier oder Küken schutzlos dem Wetter und natürlichen Feinden ausgesetzt und die Küken ohne Nahrung.

JNN-FOTO: BRITTA SCHMIDT

 
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