Überall wird jetzt im Frühjahr die freie Landschaft zur Kinderstube wild lebender Tiere. Auch im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer haben die Vögel mit dem Brutgeschäft begonnen. Aus diesem Anlass erinnert die Nationalparkverwaltung an die besonderen Bestimmungen zum Schutz der Tierwelt. Im Nationalpark müssen Hunde in der Ruhe- und Zwischenzone ganzjährig an die Leine, denn er besitzt über die Brutzeit hinaus eine herausgehobene Bedeutung für den Schutz von mehr als 10 Millionen Zugvögeln, die rund ums Jahr hier rasten.
Während der "Elternzeit" sind Vögel und andere Tiere besonders wachsam und sensibel gegenüber Störungen. Instinktiv reagieren sie auf Bewegungen im Brutrevier. Sie können nicht unterscheiden zwischen "braven" und wildernden Hunden. Vögel reagieren artspezifisch mit sehr unterschiedlichen Strategien, um Eier oder Küken zu schützen. Bevor sie diese im Stich lassen, versuchen sie sich unsichtbar zu machen, ducken sich am Boden oder versuchen den (echten oder vermeintlichen) Feind vom Nest wegzulocken. Schon lange bevor man sie wegfliegen sieht, sind sie bereits schwer gestresst.
Brut und Aufzucht sind so schon anstrengend genug. Die meiste Zeit des Tages ist ein Partner auf Nahrungssuche unterwegs, der andere muss die Eier bzw. Küken gegen Kälte, Hitze, Wind und Regen schützen und gegen natürliche Fressfeinde verteidigen. Selten gelingt es, alle Küken flügge zu kriegen, im schlimmsten Fall muss das Elternpaar mit einem Zweitgelege ganz von vorn anfangen. Die Zeit ist knapp, denn bis zum Spätsommer müssen die Eltern noch das Gefieder mausern und Kraft schöpfen für die lange Reise in die Überwinterungsgebiete.
Wat- und Wiesenvögel sind Bodenbrüter. Die Eier sind nicht in einem Nest in Büschen oder Bäumen verborgen, sondern liegen in einer mehr oder weniger ausgepolsterten Bodenmulde. Die Küken erkunden als Nestflüchter ihre Umwelt, sobald die staksigen Beinchen sie tragen. Als Ersatz für den fehlenden Sichtschutz tragen Eierschalen und Babygefieder Tarnfarben, die sie in der natürlichen Umgebung fast unsichtbar machen. Der Nachteil: Wenn sich jemand zu Fuß durch ein Brutgebiet bewegt, kann er den Vogel-Nachwuchs unwissentlich zertreten.
In der Ruhezone des Nationalparks besteht ein ganzjähriges Betretensverbot außerhalb der zugelassenen, markierten Wege. Während der Brutzeit (1. April bis 31. Juli) gilt dies auch für Brutgebiete in der Zwischenzone, die in der übrigen Zeit frei betreten werden darf. Zonierung, Brutgebiete sowie Wander- und Reitwege sind vor Ort mit Schildern gekennzeichnet.
Wer entgegen den genannten Regelungen des Nationalpark-Gesetzes die Wege verlässt oder seinen Hund frei laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Solche Verfahren machen auch Polizei und Behörden keinen Spaß. Lieber setzen sie auf Vernunft und Verständnis der Besucher. "Nicht zuletzt gilt es, ein UNESCO-Weltnaturerbe zu bewahren, und das klappt nur mit Unterstützung aller, die diese weltweit einmalige Landschaft besuchen oder hier leben", so Oltmanns. "Nationalparkhäuser, Faltblätter, Infotafeln, Schilder und unsere Webseite informieren über die Tier- und Pflanzenwelt im Nationalpark und wie man diese erleben kann, ohne sie zu stören. Vor Ort stehen unsere Nationalpark-Ranger mit Rat und Tat zur Seite."
Spezielle Regelungen für die Mitnahme von Hunden im Ortsbereich werden von den Gemeinden bekannt gegeben. Dort können sich Hundebesitzer auch nach Freilaufflächen erkundigen.
Bild: Rudolf Großmann