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Rat und Verwaltung: Mehr Gerechtigkeit durch neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung

Beigetragen von S.Erdmann am 15. Apr 2013 - 11:20 Uhr

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Am jetzigen Mittwoch soll der Rat eine neue Fremdenverkehrsbeitragssatzung auf den Weg bringen. Die erste Hürde hat der Entwurf bereits passiert, denn der Bäderausschuss stimmte mit nur einer Enthaltung für dessen Einführung. Bereits seit vielen Jahren wird Fremdenverkehrsbeitrag auf Juist von allen Betrieben erhoben, die finanzielle Vorteile aus dem Tourismus erzielen. Im Vorjahr beschloss der Rat, die Satzung einmal völlig neu zu überarbeiten, um sie der aktuellen Rechtssprechung und Gesetzgebung anzupassen.

Zu diesem Zweck wurde der Bochumer Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Richard Elmenhorst, mit der Überarbeitung der Satzung beauftragt. Von der Gemeinde wurden realistische Zahlen einer Reihe von Vermietern eingefordert und umfangreiche Kalkulationen durchgeführt, denn die Satzung soll nicht nur für größtmögliche Beitragsgerechtigkeit sorgen, sondern auch der bisherige Basisbetrag von rund 200.000 Euro pro Jahr muss weiterhin erreicht werden. Die Satzung sieht vor, dass der von der Gemeinde- und Kurverwaltung betriebene Gesamtaufwand für den Tourismus neben anderen Einnahmequellen - allen voran der Kurbeitrag - teilweise durch den Fremdenverkehrsbeitrag gedeckt werden soll. So beträgt dessen Anteil an der Förderung des Fremdenverkehrs 14 Prozent, und Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, werden durch sie zu drei Prozent finanziert.

Wie Bürgermeister Dietmar Patron auf der Sitzung ausführte, wird die Satzung vom bisherigen System der Vorteilsmaßstäbe (Betten, Sitzplätze, Mitarbeiter usw.) auf eine umsatzbasierende Berechnung angepasst. Gravierende Änderungen in der Höhe des Beitrages für die Betriebe sieht er nicht, allerdings werden sich die Summen "teilweise nach unten, teilweise nach oben" schon verändern.

"Die Verteilung der Lasten wird künftig gerechter erfolgen", so der auf der
Sitzung anwesende Anwalt Richard Elmenhorst, denn als Maßstab wird jetzt alleine der Umsatz des Betriebes zugrunde gelegt. Die bisherige Satzung sei nicht mehr haltbar. Elmenhorst: "Man kann für ein Bett in einer kleinen, außerhalb liegenden Pension nicht denselben Beitrag wie für ein Hotelbett im Ortszentrum erheben. So war es leider bisher." Auch will man zukünftig Firmen vom Festland, die Leistungen auf der Insel durchführen (Handwerksbetriebe), bei der Errichtung der Fremdenverkehrsabgabe mit einbeziehen. Außerdem haben die bisherigen Zahlen ergeben, dass die Gastronomie nur für acht Prozent des Beitragsaufkommens verantwortlich zeichnet. Elmenhorst: "Da stimmt was nicht."

Edda Rust von der Kämmerei, die die Zahlen zusammen getragen hatte, freute sich über den guten Rücklauf von den Betrieben, bei denen sie die ersten Zahlen zur Grundlagenkalkulation eingefordert hatte. Immerhin rund dreiviertel aller Betriebe hätten anstandslos die Daten zur Verfügung gestellt. Zukünftig gäbe es mit der Satzung eine Rechtsgrundlage, wonach die Betriebe zur Abgabe der Umsatzzahlen verpflichtet sind.

Vor der Bäderausschusssitzung gab es einen Tag zuvor eine Sitzung eines Arbeitskreises des Rates, der viereinhalb Stunden tagte, um sich in die Materie einzuarbeiten. So strömten auf die rund 20 Zuhörer der Ausschusssitzung bei der Erklärung des Beitragsmaßstabes und der Berechnung des Beitrages auch eine Menge von Zahlen und neuen Ausdrücken ein. Daher will man der Bitte auf Einstellung der Satzung und Kalkulationen auf die Internetseite der Gemeinde folgen, ebenso seien Einzelgespräche mit den Betriebsinhabern und der Verwaltung möglich.

Der Beitragssatz für den Fremdenverkehr wurde auf 3,04 Prozent des Messbetrages festgesetzt. Dieser Messbetrag ist nicht der direkte Umsatz, sondern es kommen noch bereinigende Fakten wie der Mindestgewinnsatz und der tourismusbedinge Anteil (d. h. die Leistungen von Betrieben, welche von Einwohnern in Anspruch genommen werden, unterlegen nicht dem Fremdenverkehrsbeitrag) bei der Festsetzung zum Tragen. Somit wird sich für jeden Betrieb eine individuelle Summe ergeben. Die Satzung soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten, zugrunde gelegt werden sollen die Umsätze aus 2011.

Ausschussvorsitzender Gerd Rinderhagen unterbrach die Sitzung, um auch den Zuschauern die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen oder ihre Meinung kund zu tun. Generelle Vorbehalte gegen die neue Satzung wurden nicht laut; es kam indes die Frage auf, was denn passiere, wenn die neue Berechung z. B. für die Gemeinde jetzt plötzlich eine sehr viel höhere Summe bringen würde. In dem Fall müsse im Jahr darauf entsprechend abgesenkt werden, so Richard Elemenhorst.

Johannes Pabst, Hotelier und Vorsitzender vom DEHOGA-Inselverband, hält die rückwirkende Einführung zum Jahresanfang für bedenklich, denn für dieses Jahr stehen die Preis und man könne nicht mehr drauf reagieren. Der Fachanwalt bedauerte diese Verfahrensweise auch, das Einholen der Zahlen und die Berechnungen hätten längere Zeit in Anspruch genommen, allerdings sei die rückwirkende Einführung rechtlich möglich. Ein weiterer Zuschauer würde gerne auch die Lieferanten vom Festland mit veranlagen, doch das ginge zu weit. Elmenhorst: "Nur das bloße Hineinliefern von Waren in das Gemeindegebiet kann nicht als Kriterium für die Erhebung von Fremdenverkehr gelten."

Unser Foto zeigt den Fachanwalt Richard Elmenhorst bei seinen Ausführungen auf der Bäderausschusssitzung. Im Hintergrund Ausschussvorsitzender Gerd Rinderhagen.
JNN-Foto: Stefan Erdmann

 
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